Entgeltordnung
für die Überlassung von Standplätzen, die Nutzung gemeindeeigener Verkaufsstände und Nebenkosten zur „Seiffener Weihnacht“ vom 08.08.2017 1. Allgemeines Die Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgebirge erhebt für die Inanspruchnahme von Standplätzen und Nebenkosten zur „Seiffener Weihnacht“ und für die Nutzung gemeindeeigener Verkaufseinrichtungen Entgelte. 2. Entgeltschuldner Entgeltschuldner ist derjenige, der die Standplätze zur „Seiffener Weihnacht“ in Anspruch nimmt oder in seinem Namen oder Auftrag nutzen lässt. Sind mehrere Personen Entgeltschuldner, so haften sie als Gesamtschuldner. 3. Entstehung und Fälligkeit der Entgelte
4. Entgeltberechnung (1)
(2) Nutzung einer gemeindeeigenen Verkaufseinrichtung täglich 25,00 € (3) Beteiligung Müllentsorgung Imbissbetriebe 150,00 € Backwaren/Süßigkeiten/Mandeln 150,00 € – 20% = 120,00 € Sonstiges Sortiment mit Glühwein 150,00 € – 40 % = 90,00 € Sonstiges Sortiment ohne Glühwein 150,00 € – 80% = 30,00 €
pauschal 80,00 €/ Verkaufsstand
je Fall pauschal 50,00 €
Für alle unter § 4 Abs. (c) und (d) geführten Verkaufsstände ist der Verkauf von Glühwein nicht gestattet. Alle unter § 4 Abs. 1 (e) geführten Verkaufsstände dürfen zusätzlich als Nebensortiment Glühwein führen. Zulässig zum Erhitzen ist hierfür ein Topf, max. 25l. 100,00 €/Verkaufsstand
5.Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung zur „Seiffener Weihnacht“ vom 22.3.2016 außer Kraft. Kurort Seiffen/Erzgeb., den 08.08.2017 Wittig Bürgermeister |