Foto: Nico Schimmelpfennig
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Informationen zum Breitbandausbau

Die Gemeinden Heidersdorf und Kurort Seiffen haben in Vorbereitung der Baumaßnahme Gestattungsverträge ausgefertigt und den Grundstückseigentümern, deren Grundstücke im Fördergebiet liegen, zugestellt. Grundstückseigentümer, die Interesse an einem Glasfaseranschluss haben, können diesen ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde zurück senden.

In diesem Zusammenhang sind Fragen aufgetreten, die offenbar einige Grundstückseigentümer auch von der Unterzeichnung der Gestattungsverträge zurückschrecken ließen.

Wir möchten daher die am häufigsten gestellten Fragen auf diesem Wege beantworten:

  1. Welche Kosten kommen auf mich als Hausbesitzer zu?

Die Errichtung des Anschlusses ist für die Hausbesitzer kostenfrei.

  • Wie gelangt das Anschlusskabel in mein Haus?

Nach Möglichkeit wird versucht, grabenlos zu arbeiten, d.h. es werden Kopflöcher gegraben und mittels Erdrakete die Leerrohre in die Erde gebracht. Sollte dies nicht realisierbar sein, muss ein Graben erstellt werden, welcher nach Beendigung der Arbeiten wieder verschlossen und die Oberfläche wiederhergestellt wird. Da es sich um sehr kleine Kabeldurchmesser handelt, sind auch die nötigen Erdarbeiten im Ausmaß überschaubar. Installiert wird der Hausübergabepunkt für gewöhnlich im Keller oder im Hauswirtschaftsraum. Für eine spätere Nutzung des Anschlusses ist eine Stromversorgung notwendig.

  • Wo geht das Kabel über mein Grundstück?

Der Verlauf der Leitungen auf den Grundstücken wird im Zuge der Netz- und Tiefbauplanungen grob festgelegt. Der genaue Verlauf der Leitungen wird während der Bauphase mit den Eigentümern besprochen.

  • Bin ich verpflichtet, einen Anschluss errichten zu lassen?

Nein. Es besteht keinerlei Verpflichtung, einen Anschluss errichten zu lassen. Selbst wenn man derzeit kein Internet nutzt oder mit der Leistung seines derzeitigen Anbieters zufrieden ist, sollte die einmalige Möglichkeit genutzt werden, diesen Anschluss kostenfrei installiert zu bekommen. Es ist eine direkte Wertsteigerung der Gebäude. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt doch ein Anschluss benötigt werden, so ist dann die Errichtung derselben mit Kosten verbunden.

  • Bin ich verpflichtet, einen Vertrag mit dem künftigen Betreiber des Glasfasernetzes abzuschließen?

Nein. Sie können Ihren bisherigen Telefonanschluss weiter nutzen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Vertrag abschließen. Bei einem Vertragswechsel achten Sie bitte auf die Laufzeit (Kündigungsfrist) des bestehenden Vertrages!

Es ist auch möglich, einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abzuschließen. Für Sie als Hauseigentümer erhöht sich die Flexibilität zur Auswahl unterschiedlicher Anbieter, was sich auch positiv auf Ihren Hausstandort auswirkt.

  • Was passiert mit der vorhandenen Telefonleitung und dem Kabelfernsehen?

Alle bestehenden Leitungen bleiben erhalten und können weiter genutzt werden.

  • Was für Kosten entstehen, wenn ich ein Betreibervertrag abschließe?

Der Betreiber wird nach Leistung gestaffelte Verträge anbieten. Die Grundversion beinhaltet eine deutliche Leistungssteigerung gegenüber den bisherigen Anbietern und ist preislich mit den bestehenden Telefonverträgen vergleichbar. Einzelheiten dazu werden vom entsprechenden Betreiber bekannt gegeben, sobald dieser im Laufe des Jahres feststeht.

Wir hoffen, die Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

Sollten weitere Fragen bestehen und/oder Sie einen neuen Gestattungsvertrag benötigen steht Ihnen

Herr Robert Kühn unter 037362-87713,

per Mail unter robert.kuehn@seiffen.de

oder zu den bekannten Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Künftig können Sie sich über den Stand des Breitbandausbaues auf den Internetseiten der Gemeinden Heidersdorf und Kurort Seiffen informieren.

Seiffen.de

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