Gemeinde Kurort Seiffen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl
am 09. Juni 2024 in der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
I. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Juni 2024 das folgende Wahlergebnis ermittelt und festgestellt:
1. Zahl der Wahlberechtigten 1689
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 1231
3. Zahl der ungültigen Stimmzettel 32
4. Zahl der gültigen Stimmzettel 1199
5. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 3556
6. Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der
für die Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen
Stimmen:
Lfd. Nr. | Name des Wahlvorschlages (Kennwort) | Gesamtzahl der gültigen Stimmen | Verteilung der Sitze |
1 | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 1519 | 6 |
2 | Wählervereinigung Feuerwehr | 602 | 2 |
3 | Freie Demokratische Partei (FDP) | 212 | 1 |
4 | Handwerkervereinigung (HWV) | 1223 | 5 |
Es bleiben zwei Sitze nach § 21 Abs. 3 KomWG unbesetzt.
II. Gegen die Wahl kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 54 der Kommunalwahlordnung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz einlegt werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Kurort Seiffen/Erzgeb., 10.06.2024
Wittig
Bürgermeister