Foto: N. Schimmelpfennig
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Kindereinrichtung Spielzeugland

Kindereinrichtung Spielzeugland 1

Die Kindereinrichtung „Spielzeugland“ Seiffen
Träger: Gemeindeverwaltung Kurort Seiffen

Kindereinrichtung Spielzeugland 2
Kindereinrichtung Spielzeugland 3

Grundsätzlich gelten als rechtlicher Rahmen die gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII, dritter Abschnitt des KJHG „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege“, das sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der sächsische Bildungsplan. Letzt genannter erläutert uns den Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindereinrichtungen und ist unser Arbeitsauftrag. Danach füllt jeder unserer Pädagogen täglich diesen mit Leben und bietet somit jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erziehungsmöglichkeiten, gewährleistet beste Entwicklungschancen, wirkt Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegen und fördert bei Benachteiligung.

Rahmenbedingungen
Die bis dahin unabhängig voneinander betriebenen Einrichtungen können auf eine langjährige, erfahrungsreiche Arbeit in der Kinderbetreuung zurückblicken.
So entstand der Schulhort mit eigenen Gruppenräumen zur Neueinweihung der Grundschule im Oktober 1979. Die Kapazität beträgt 80 Plätze.

Die alte Grundschule im Seiffener Ortsteil Heidelberg hingegen wurde 1981 zuerst in einen Kindergarten umgebaut, für die Betreuung der drei- bis sechsjährigen Kinder und 1995 auf Grund des Bedarfs sowie Gründen der Betriebswirtschaftlichkeit, zu einer Kita. Darin wurden die bisher drei bestehenden Kindereinrichtungen des Ortes integriert und es konnte von dem Zeitpunkt an, die Betreuung der null bis sechsjährigen Kinder in einem Haus erfolgen. Im Jahr 2002 wurde dann die Einrichtung im Gesamtwert  der Investition von ca.180 TEUR komplett umgebaut und saniert. Dabei wurden Brandschutzauflagen erfüllt, u.a. erhielt jedes Gruppenzimmer brandsichere Wände und Decken, schalldichte Türen und Garderoben.

Auf Grund der Fördermittelbereitstellung 2007 durch das Land konnte im späten Frühjahr 2008 nach endgültiger Fertigstellung die Übergabe des kinderfreundlich gestalteten Außengeländes mit neuen Spielgeräten und einer Rollerstrecke den Kindern der Einrichtung übergeben werden.

Durch den stetig steigenden Bedarf erfolgte 2008 die Erweiterung der Krippenplatzkapazität um 10 Plätze inkl. des dafür erforderlichen Sanitärbereiches mit einer 75% Förderung durch Bundesmittel sowie die Sanierung des Kindergartensanitärbereiches durch den Erhalt von Landesmitteln. Der Investitionsumfang dieser drei Maßnahmen betrug nochmals rund 95 TEUR, die Fertigstellung erfolgte im November 2008. Da die Grundschule Seiffen in den Jahren 2010 bis 2012 vollständig saniert und modernisiert wurde profitierte auch der sich darin befindende Schulhort davon. So erhielt auch dieser neu ausgestattete, helle freundliche Gruppenräume, Freizeitplätze und Garderoben. Ohne die Unterstützung durch Verwaltung und Gemeinderat, welche die Entscheidung und letztendlich Aufbringung der Eigenmittel aller durchgeführten Maßnahmen im Interesse der Kinder ihres Ortes trugen, wären die Sanierungen nicht zu realisieren gewesen.

Das Team der Kita bemüht sich ständig darum, durch die Organisation von Festen, den Erhalt von Barspenden und das Sammeln von Altstoffen, jährlich mindestens zweitausend Euro Eigenmittel zu erwirtschaften. Dadurch war es auch u.a. möglich, den Vorschulkindern 2009 einen Raum mit zwei neuen Schränken, neuen Tischen und Stühlen (im Wert von dreitausend Euro) aus den selbst erwirtschafteten Mitteln zur Verfügung zu stellen und seit 2010 jede Kiga-Gruppe mit neuen Tischen und Stühlen auszustatten. Ziel bleibt es auch weiterhin, für den Austausch neuer Möbel Eigenmittel selbst zu erwirtschaften. Der Hort bewirtschaftet mit seinen Kindern einen kleinen Garten, wodurch sie nach dem Verkauf dort angebauter Blumen und Pflanzen in der Lage sind, kleine Geschenke zu Ostern oder Weihnachten für die Kinder zu kaufen. Ein 2007 gegründeter Förderverein „Kindereinrichtung und Grundschule Seiffen“ e.V. erarbeitet ebenfalls zusätzliche Eigenmittel durch die Durchführung des Martinstages, Familienwandertage etc.) und unterstützt beide Einrichtungen.

Für die Kita wurde nach Umfunktionierung des Mehrzweck- bzw. Turnraumes in einen zusätzlich benötigten Kiga-Gruppenraum ab September 2008, eine Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt von erstmals 104 Plätzen erteilt. Drei davon sind Integrationsplätze und stehen Kindern mit Defiziten, Behinderung oder von Behinderung Bedrohten zur Verfügung. Der Hort verfügt ebenfalls über drei Integrativplätze.

Bedingung der Erlaubnis war, dass der ehemalige Schülerfreizeittreff im nahe gelegenen Haus des Gastes (HdG) durch die Gemeinde Seiffen der Kita für die Sportbeschäftigungen sowie Mehrzweckveranstaltungen und Elternabende bereitgestellt wird. So nutzt seitdem jeden Vormittag eine Gruppe der Kita die Gelegenheit, im HdG ihre Sportbeschäftigung durchzuführen und auch der Kindersport wird dort durch eine selbständige Physiotherapeutin in den Nachmittagsstunden durchgeführt.

In der Kindereinrichtung „Spielzeugland“ werden Kinder des eigenen Kurortes sowie der umliegenden Gemeinden (Neuhausen, Heidersdorf, Deutschneudorf, Olbernhau) betreut. Unsere Regelöffnungszeiten sind von 6.00 bis 16.30 Uhr.

Der Frühhort steht (ebenfalls bei Bedarf) den Kindern von 6.00 Uhr bis zum Beginn der Schule zur Verfügung. Weiterhin ist der Schulhort von Schulschluss der jeweiligen Klassenstufen bis 16.30 Uhr geöffnet.

Die Eltern wählen für beide Einrichtungen eine Betreuungszeit:

Kinderkrippe und Kindergarten = 4,5 Std., 6 Std. oder 9 Std.

Hort = 4 Std., 5 Std. oder 6 Std. (mit Frühhort) incl. einer in den Schulferien bis 9stündigen möglichen Betreuungszeit.

Diese von den Eltern schriftlich im mit dem Träger geschlossenen Betreuungsvertrag festgelegte Betreuungszeit, sichert den Kindern einen Versicherungsschutz für den täglichen Aufenthalt in den jeweiligen Einrichtungen und kann von den Eltern zu jedem vollen Monat durch schriftliche Abänderung der aktuellen familiären Situation angepasst bzw. verändert werden.

Die Kinder werden im Alter von ein bis drei Jahren in Krippengruppen, ab drei Jahre in altersgemischten Gruppen, wie auch im Hort in drei altersgemischten Gruppen betreut. Der Betreuungsbedarf ist in der Regel sechs Monate im Voraus bei der gewünschten Einrichtung und bei der Wohnortgemeinde anzumelden.

Die Kita und der Hort sind Integrationseinrichtungen, vier KollegInnen des gesamten Teams besitzen dafür die heilpädagogische Zusatzausbildung und je nach Behinderung des Kindes erfolgen parallel zur Erstellung eines Integrations- bzw. Förderplanes, entsprechend der Therapieform, die Schaffung der optimalen Bedingungen und die Beschaffung dafür notwendiger Arbeitsmaterialien bzw. Hilfsmittel.

Beide Einrichtungen verfügen über großflächige eingezäunte Außengelände von je ca. 1300 qm, ausgerüstet mit Klettergerüsten, Schaukeln, Ballspielmöglichkeiten, Sandkästen und Balancierstrecken; eingebettet in ein kinderfreundliches Umfeld mit vielen Möglichkeiten für ausgedehnte Wanderungen, angrenzende Wälder für erlebnispädagogische Aktivitäten und Museumsbesuchen.

In der gesamten Kindereinrichtung arbeiten staatlich anerkannte Erzieherinnen, die Leiterin verfügt darüber hinaus über den Abschluss als Diplom-Sozialpädagoge.

All unsere Erzieher der Kindereinrichtung verstehen dabei ihre Rolle nicht mehr als „Veranstalter oder Belehrende“, sondern laut Anspruch aus dem neuen Bildungsplan als „Ermöglicher“ der Bildung von Kindern, als „Begleiter“ im Aufwachsen der Kinder und als „Förderer“ ihrer ganzheitlichen Entwicklung. Ihre Rolle ist dafür in vier Aufgabenbereiche geteilt. In die Rolle der Beobachterin, der Lernenden, der Organisatorin und der zuverlässigen Begleiterin. Dabei begegnen sich in unserer Einrichtung die Erwachsenen und Kinder mit Anerkennung und emotionaler Zugewandtheit. Das Vertrauen zueinander bildet die Basis für die kindliche Entwicklung. Das Hauptanliegen besteht in der Vermittlung ideeller Werte, auf diesem Weg wollen die Erzieher die Kinder unterstützend begleiten. Sie möchten ihnen Geborgenheit und Zuwendung geben, sie akzeptieren und tolerieren. Genaue Beobachtung ermöglicht uns hierbei, die Begabungen der Kinder zu erkennen, aber auch ihre Schwächen, um sie dann durch gezielte Angebote ganzheitlich zu fördern und zu fordern. In unserer Einrichtung – Bereich Kita – wird dazu für jedes Kind ein Portfolio über die gesamte Kita-Zeit geführt, in dem wichtige Entwicklungsschritte und erreichte Bildungsziele dokumentiert und reflektiert werden, so dass auch jederzeit bei Auftreten von Defiziten umgehend reagiert werden kann. Im Hort stehen die Bildungs- und Lerngeschichten im Mittelpunkt der Arbeit.

Der Bereich Kita hat zudem seine konzeptionelle und inhaltliche Spezialisierung konkretisiert. So erhielt nach gezielten Schulungen und der Durchführung von unzähligen Projekten die Einrichtung die Auszeichnung als „Haus der kleinen Forscher“ und wir sind die „Tiger-Kids“. Das macht die Kinder, Eltern und uns sehr stolz. Neben dem Spiel stehen demnach eine gesunde Ernährung- und Bewegungserziehung, sowie das Experimentieren, Ausprobieren und Forschen im Mittelpunkt der täglichen Arbeit.

Im § 45 SGB VIII wurde in Bezug auf die Erteilung der Betriebserlaubnis im Abs. 2 darauf verwiesen:

„Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.“

Beteiligt werden die Eltern in unserer Einrichtung auf verschiedenste Formen. Zum einen ist es die Zusammenarbeit auf den Kommunikationsformen: Tür – und Angelgespräche, geplante und strukturierte Treffen u.a. Elternabend, Hortsprechzeit und die Mitwirkung im Elternbeirat. Die Kinder werden beteiligt auf Grund der pädagogischen Arbeit nach dem situationsorientierten Ansatz, das heißt, sie können zu jeder Zeit ihre Ideen, Vorstellungen und Wünsche für die Gestaltung des Tagesablaufes mit einbringen. Der Erzieher greift diese auf und demokratisch wird dann in der Gruppe eine eigenständige Planung durchgeführt. Für den Bereich Hort gibt es dazu einen Kinderhortrat, welcher sich regelmäßig trifft und indem o.g. Vorschläge eingebracht aber auch aktuelle Probleme und ggf. auch Beschwerden mit den Erzieherinnen besprochen werden. Kleine Nischen geben den Eltern Raum, um untereinander in Kontakt zu treten, beliebter sind aber Treffpunkte am Gartentor zum Spielplatz oder im Vorraum im Eingangsbereich. Wir stellen bei besonderen Ereignissen den Eltern schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung. Ansonsten finden regelmäßig Informationen in Form von Aushängen im Eingangsbereich beider Häuser und Elternabende bzw. Sprechzeiten statt. Bei der Leiterin finden sie Unterstützung bei der Vermittlung von Kontakten zu Beratungseinrichtungen, dem Jugendamt und anderen Angeboten außerhalb der Einrichtung. Des Weiteren finden in den Einrichtungen gemeinsame Aktivitäten mit den Eltern oder Großeltern statt, wie Sommerfest, Martinstag, Mutti-Vati oder Oma-Opa-Tag, Familienwanderungen, Zuckertütenfest…

Die Arbeit wird entsprechend dem §6 sächs. KitaG unterstützt durch einen gewählten Elternbeirat, welcher u.a. eine beratende Funktion ausübt und in wichtigen Entscheidungen Mitspracherecht im Interesse aller Eltern hat.

In ihrer täglichen Arbeit verfestigten unsere Erzieher ihr Verständnis dafür weiter, dass das kollegiale Miteinander im Team, die Beratung mit anderen Professionellen, wozu vor allem auch die Eltern mit all ihren Problemen und Erfahrungen zählen, ein wichtiger Teil des Veränderungsprozesses ist. Dazu gehört auch die Beschwerdemöglichkeit der Eltern. In der Kita befindet sich dafür im Foyer ein „Meckerkasten“. Gleichfalls finden auch regelmäßig anonyme Elternbefragungen statt. Hierdurch erhalten alle Eltern/-teile die Möglichkeit die Arbeit in der Einrichtung aus ihrer Sicht einzuschätzen, Kritik zu üben aber auch Anregungen zu geben.

Kritik sehen wir konstruktiv, als Motor für Weiterentwicklung. Anonym deswegen, weil wir so die Beteiligung an der Befragung von 50 auf 85% steigern konnten.

Die Suche dabei nach den „richtigen“ Methoden zur Umsetzung des Bildungsplanes und nach „abrechenbaren“ Qualitätszielen der Arbeit mit den Kindern sehen wir als Prozess und wird uns von daher in regelmäßigen Abständen immer wieder begleiten.

Des Weiteren werden nach durchgeführter Schulung und Beteiligung des pädagogischen Personals das mühevoll erarbeitete Qualitätskonzept, für den Schulhort mittels des Instrumentes PädQuast und für die Kita durch das Instrument PädQuis, fortlaufend umgesetzt und in regelmäßigen Abständen neu überprüft und ggf. fortgeschrieben. Dabei ging es zuerst um die Analyse des Ist-Standes und dann im Anschluss um den weiteren Ausbau sowie die Entwicklung von weiteren Qualitätsstandards, im Interesse der pädagogischen Arbeit und dem Transparentmachen für die Eltern und die Öffentlichkeit.

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