Aufwandsentschädigungssatzung

vom 12.02.1996

§1 Aufwandsentschädigung

  1. Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Ehrenamtes eine Aufwandsentschädigung. Diese Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 50,00 DM. Mit Gewährung dieses Betrages sind alle Aufwendungen einschließlich der Ausschußtätigkeit abgegolten.

Es erfolgen Abzüge von der Entschädigung:

a) je unentschuldigten Fehlens bei Ausschuß- und Ratssitzungen in Höhe von 20,00 DM
b) je entschuldigten Fehlens bei Ausschuß- und Ratssitzungen in Höhe von 10,00 DM

§2 Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt jeweils am Ende eines Quartals.

§3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend am 01.01.1996 in Kraft.

Glöckner
Bürgermeister

Seiffen, den 12.02.1996

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