Foto: Nico Schimmelpfennig
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Benutzungs- und Gebührenordnung Bibliothek

§ 1 Allgemeines

Die Bibliothek Seiffen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Seiffen.
Diese Einrichtung dient der Bildung, der Information, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung.

Die Nutzung ist für jedermann im Rahmen der Benutzungsordnung gestattet. Benutzung und Ausleihe erfolgen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. Für die Zusammenarbeit mit Vereinen und Bildungsträgern gelten die kommunal getroffenen Vereinbarungen.

Ausleihmaterialien im Sinne dieser Benutzungsordnung sind insbesondere Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Tonträger (Kassette, CD), DVD, CD ROM, Spiele und E-Books.

Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Jahresgebühr und gegebenenfalls werden entsprechende Entgelte für das Überschreiten der Leihfrist, Beschädigungen von Medien, Ersatz u.ä. sowie für besondere Dienstleistungen nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushänge bzw. Veröffentlichung im Amts- und Informationsblatt der Gemeinden Seiffen, Deutschneudorf, Heidersdorf sowie auf der Homepage Seiffens und der Tagespresse öffentlich bekannt gegeben.

§ 2 Anmeldung

Wer die Bibliothek nutzen möchte, meldet sich gegen Vorlage des Personalausweises oder eines gleichgestellten Dokumentes an und erhält einen Bibliotheksbenutzerausweis.

Dieser Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek, sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.

Gäste des Ortes, die in der Zeit ihres Aufenthaltes die Bibliothek nutzen möchten, haben bei Anmeldung die Gästekarte vorzulegen.

Bei Kindern und Jugendlichen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist für die Anmeldung und Nutzung des Internets das schriftliche Einverständnis eines Elternteils/Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldekarte erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter den Inhalt dieser Benutzungsordnung an, verpflichtet sich somit zu deren Einhaltung und gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall sowie zur Begleichung aller anfallenden Gebühren. Ebenso gibt er seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten. Alle Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzvorschriften gespeichert.

Der Benutzer ist verpflichtet, der Bibliothek etwaige Änderungen von Namen oder Anschriften umgehend mitzuteilen.

Mit ihrer Unterschrift erlauben die Eltern/Erziehungsberechtigten ihren Kindern die Nutzung des Internets in der Bibliothek.

§ 3 Benutzung und Ausleihe

Folgende Medien stehen zur Nutzung bereit und können entliehen werden. Es gelten folgende Ausleihfristen:

  • Bücher 4 Wochen
  • Zeitungen / Zeitschriften 2 Wochen
  • Tonbandkassetten 2 Wochen
  • Spiele, CD, CD ROM 2 Wochen
  • DVD 1 Woche
  • E-Books 3 Wochen (erlischt automatisch)

Auf Antrag des Benutzers kann die Leihfrist der Medien verlängert werden, sofern für den jeweiligen Titel keine Vorbestellung vorliegt. Dies hat vor Ablauf der Leihfrist mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-mail (bibliothekseiffen@gmx.de) zu erfolgen.

Für entliehene Medien werden auf Wunsch Vorbestellungen entgegen genommen.

Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 4 Behandlung und Haftung

Vor der Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf erkennbare Mängel zu prüfen

Die entliehenen ME (Medieneinheiten) sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Beschmutzung oder Verlust zu bewahren.
Der Benutzer ist verpflichtet, Beschädigungen oder Verlust von Medien unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen und Schadenersatz zu leisten. Art und Höhe des Schadenersatzes bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigungen nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust, nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars werden Einarbeitungsgebühren erhoben. Die Bibliothek haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch das Abspielen bibliothekseigener Medien am Gerät des Benutzers auftreten können.

Die entliehenen ME sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Beschmutzung oder Verlust zu bewahren.

Wer der Rückgabepflicht nicht rechtzeitig nachkommt, wird kostenpflichtig gemahnt.

§ 5 Kopieren

Das Anfertigen von Kopien ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.

Für die Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen beim Kopieren von Texten, Bildern etc. haftet der Kopierende.

Es ist möglich, Suchergebnisse aus dem Internet sowohl farbig als auch schwarz-weiß gegen Gebühr auszudrucken

§ 6 Internet

Die Bibliothek Seiffen stellt einen öffentlichen Internetzugang bereit, welcher vorrangig entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag einer Bibliothek genutzt werden kann. 

Der Computerarbeitsplatz der Bibliothek muss sorgfältig und bestimmungsgemäß behandelt werden. Es dürfen nur die bereits vorinstallierten Programme aufgerufen werden. 

Veränderungen an der System- und Netzkonfiguration von Server und PC sind nicht gestattet. Bei Beschädigungen behält sich die Bibliothek Schadenersatzansprüche und juristische Schritte vor.

Informationen und Adressen von gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder rassistischen Inhalt dürfen nicht aufgerufen oder abgespeichert werden.

Der Benutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und am PC gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten.

Das Herunterladen von Software geschieht auf eigenes Risiko. Das Herunterladen von Standardsoftware und Betriebssystemen ist nicht gestattet. Es darf nur der reservierte Zugang benutzt werden.

Die Bibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internet-Zugang zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Das Versenden und Lesen von E-Mails ist nur über Drittanbieter gestattet. 

Verstöße gegen diese Regeln können mit Zugangsverboten belegt werden.

Die Bibliothek haftet nicht für die Folgen von Verletzungen des Urheberrechtes durch Benutzer des Benutzer PCs und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internet- Dienstleistern.

§ 7 Auswärtiger Leihverkehr (Fernleihe)

Im Bestand der Bibliothek nicht vorhandene Medien können nach den Bestimmungen des regionalen Leihverkehrs (BiboSax) aus anderen Bibliotheken nach den dafür geltenden Bestimmungen gegen Gebühr beschafft werden.

Eine Garantie, dass ein über den Leihverkehr bestelltes Medium tatsächlich beschafft werden kann, wird nicht gegeben.

§ 8 Überschreitung der Leihfrist

Bei Überschreitung der Leihfrist sind Mahngebühren zu entrichten. Ihre Höhe berechnet sich nach der Gebührensatzung. Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

§ 9 Verhalten in der Bibliothek

Während des Aufenthaltes in der Bibliothek ist auf andere Benutzer und Besucher (Galerie) Rücksicht zu nehmen und störendes Verhalten (u.a. Essen, Trinken, Mitbringen von Tieren) zu unterlassen. Das Telefonieren mit Handy ist in den Räumen der Bibliothek untersagt.

Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bibliothek Seiffen keine Haftung.

Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten.

§ 10 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzungs- und Gebührenordnung verstoßen, können zeitweise, bei schwerwiegendem oder leichterem Verstoß im Wiederholungsfalle auch dauernd durch den Leiter der Bibliothek von der Benutzung der Bibliothek Seiffen ausgeschlossen werden.

§ 11 Gebühren

Benutzergebühren

1. Jahresgebühr

Für die Nutzung der Bibliothek Seiffen wird eine Jahresgebühr für den Zeitraum von 12 Monaten erhoben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Zahlung einer Halbjahres- oder Monatsgebühr.

AlterJährlichHalbjährlichMonatlich
Kinder (ab 7. Lebensjahr)3,00 €1,50 €0,25 €
Erwachsene (ab 16. Lebensjahr)12,00 €6,00 €1,00 €

Gäste mit Gästekarte sowie Bildungseinrichtungen sind von der Jahresgebühr befreit.

2. Mahngebühren

Erwachsene je Medieneinheit und Woche:2,60 €
Kinder/Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) je Medieneinheit und Woche:1,30 €
Höchstmögliche Mahngebühr:30,00 €

Geschrieben wird die 1. Mahnung nach einwöchiger Überschreitung der Leihfrist, die 2. und 3 Mahnung erfolgt nach je einer weiteren Woche.
Sollte die Zahlung nicht fristgemäß geleistet werden, werden bei öffentlich rechtlichen Forderungen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Die dadurch entstehenden Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Benutzers.

3. Kostenersatz

Für Beschädigungen und Verlust von entliehenen ME sowie nachfolgend genannte zusätzliche Leistungen durch die Bibliothek sind ebenfalls Gebühren zu entrichten.

Ersatz für beschädigte bzw. verloren gegangene MEWiederbeschaffungswert
Ersatz für beschädigte Hüllen (MC, DVD, CD)1,00 €
Verlust von SpieleteilenBeschaffungskosten
Reparieren von Beschädigungen an Medien2,00 €
Einarbeitung eines Ersatzexemplars2,00 €
Ausstellen eines Ersatz-Benutzerausweises 2,00 €
Beschaffung von Medien über den Leihverkehr2,00 €

Porto- und Benachrichtigungsgebühren gehen zu Lasten des Benutzers.

4. Internet/ Kopieren/ Drucken

Es gilt die Satzung der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. über die Erhebung von Verwaltungskosten bei weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung-VwKS) vom 23.08.2022.

§ 12 Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt ab 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 01.12.2015 außer Kraft.

Kurort Seiffen, den 17.11.2022

Wittig
Bürgermeister (Siegel)

Seiffen.de

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