Foto: Nico Schimmelpfennig
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Entgelte für die Nutzung Haus des Gastes

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen /Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 29. März 2010 mit Beschluss-Nr. GR-03/10/04ö, sowie in seiner Sitzung am 16.04.2018 mit Beschluss-Nr. GR-04/18/03ö (Anpassung Entgelte Haus des Gastes ab 1.7.18) für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Räumlichkeiten folgende Entgelte beschlossen.

Gewerbl./private Nutzung, nicht zur VG gehörende Vereine, Durchführung kostenpflichtiger Veranstaltungen durch Vereine der Verwaltungsgemeinschaft

Raumpro Wochenende Fr - Sopro Tagpro angefangene Stunde
Saal500,00 €250,00 €
Inventar, Küche/Bar50,00 €
Kegelbahn, Raummiete für Feiern* inkl. Inventar Küche UG80,00 €
Kegelbahn Bahn/Stunde Mo - Do6,00 €
Kegelbahn Bahn/Stunde Fr - So8,00 €
Partyraum200,00 €100,00 €15,00 €
Reinigung im Ausnahmefall15,00 €
Bühnenbauraummonatlich 25,00 €

Vereine der Verwaltungsgemeinschaft Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf (ohne Erzielung von Einnahmen)

Raumpro Wochenende Fr - Sopro Tagpro angefangene Stunde
Saal300,00 €150,00 €
Inventar, Küche/Bar50,00 €
Kegelbahn, Raummiete für Feiern* inkl. Inventar Küche UG80,00 €
Kegelbahn Bahn/Stunde Mo - Do6,00 €
Kegelbahn Bahn/Stunde Fr - So8,00 €
Partyraum100,00 €50,00 €7,50 €
Reinigung im Ausnahmefall15,00 €
Bühnenbauraummonatlich 25,00 €

*Nutzung Geschirrspüler Küche/Bar im Haus des Gastes inbegriffen

Veranstaltungen des Trägers der Einrichtungen und Räumlichkeiten sind entgeltfrei.

Bei Dauernutzung (ab 10 Wochen bei mind. 1x wöchentlich aufeinander folgender Nutzung) reduziert sich das Nutzungsentgelt um 50%.

In begründeten Einzel- und Härtefällen können durch den Bürgermeister Abweichungen von den festgelegten Entgelten vereinbart werden (z.B. Pauschalisierung von Entgelten, Vereinbarung von Teilnutzungen u.Ä.)

Kurort Seiffen/Erzgeb., 25.04.2018

Wittig
Bürgermeister

Seiffen.de

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