Foto: Nico Schimmelpfennig
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Festsetzung der Grundsteuer A und Grundsteuer B für 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. zur Festsetzung der Grundsteuer A und Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2023

  1. Steuerfestsetzung
    1. Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist keine Änderung der Hebesätze eingetreten. Deshalb entfällt aus wirtschaftlichen Gründen die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für die Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2023. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheid-Erteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 GrStG die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Bitte entnehmen Sie die Fälligkeiten Ihrer Grundsteuerzahlung dem derzeit gültigen Grundsteuerbescheid. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2023 fällig. Bei Änderungen der Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.
    2. Die Festsetzung der Grundsteuer nach 1.) gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser sowie Mietwohngrundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage Wohn-/Nutzfläche des § 42 GrStG.
      Die Eigentümer dieser Grundstücke haben gem. § 44 Abs. 3 GrStG in den Fällen der Ersatzbemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer B jährlich eine Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.
      Haben sich am Grundstück seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung Änderungen ergeben, so ist durch die Steuerbürger bzw. deren Beauftragte eine neue Grundsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Vordrucke zur Grundsteuer-Anmeldung sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter www.seiffen.de erhältlich. Diese Formulare sind bis spätestens 15.02.2023 einzureichen.

      Sollten seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung keine Veränderungen erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteuer-Anmeldung erforderlich. In diesen Fällen genügt es, wenn Sie dies in einem formlosen Schreiben bis spätestens 15.02.2023 mitteilen. Die Grundsteuer ist dann, wie im Jahr 2022, unverändert zu zahlen.

      Rechtsbehelfsbelehrung:
      Gegen die Festsetzung der Grundsteuer A und B kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Kurort Seiffen, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. einzulegen. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat ein Rechtsbehelf gegen die festgesetzten Kosten keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
  1. Zahlungsaufforderung
    Grundsteuerzahler, die der Gemeinde Kurort Seiffen kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nehmen die Überweisung bitte zur jeweiligen Fälligkeit, unter Angabe Ihres Kassenzeichens (oben rechts auf Ihrem Grundsteuerbescheid), auf folgendes Konto vor:

    Erzgebirgssparkasse
    IBAN: DE 49 8705 4000 3315 0005 72
    BIC: WELADED1STB


    Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes und zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Zahlung empfehlen wir Ihnen die für Sie bequeme Art des Bankeinzugsverfahrens (SEPA-Lastschriftmandat). Einen Vordruck erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bzw. unter www.seiffen.de.
    Bei denjenigen Steuerschuldnern, die für die Grundsteuer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich die hinterlegte Bankverbindung geändert haben, so ist für das betreffende Kassenzeichen ein neues SEPA-Mandat rechtzeitig vor Fälligkeit zu erteilen.

    Allgemeiner Hinweis
    Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die öffentlich-rechtliche Steuerschuld nicht auf.
    Für Steuerzahler, die einen Grundsteuerbescheid als Nachweis für behördliche Angelegenheiten benötigen, kann selbstverständlich ein Bescheid auf Anfrage erstellt werden.
    Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsschwierigkeiten eine Ratenzahlung auf schriftlichen Antrag vereinbart werden kann.

Kurort Seiffen, den 15.12.2022

Wittig
Bürgermeister
der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.

Seiffen.de

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