Haus des Gastes Seiffen

Das Haus des Gastes Seiffen öffnete am 6. September 1997 erstmals seine Pforten.

Herzstück des Hauses ist der ca. 300 Personen fassende Veranstaltungssaal (250 m²), der eine große Bühne (64 m²) mit Ton- und Lichttechnik besitzt und für Feierlichkeiten, Seminare usw. zur Verfügung steht, wie auch der Catering-Bereich und ein separater Raucher-Raum.

Neben dem Veranstaltungssaal befinden sich im Haus des Gastes eine vollautomatische Kegelbahn, welche sich ebenfalls für Feierlichkeiten bis zu 30 Personen anbietet und ein weiterer Veranstaltungsraum für ca. 100 Personen.

Ein kostenfreier Parkplatz (150 Plätze) für die Besucher befindet sich direkt am Haus. Der Zugang ist barrierefrei.

Haus des Gastes Seiffen
Hauptstraße 156
09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.
Wegbeschreibung

Ansprechpartner:
Anett Kaden
Gemeindeverwaltung Seiffen
Zimmer 1
Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen

Telefon 037362 87711
E-Mail anett.kaden@seiffen.de

Veranstaltungen im Haus des Gastes

Feb.
25
Di.
Blutspende
Feb. 25 um 14:00 – 19:00

Die nächsten Möglichkeiten zur Blutspende bestehen:  

am Dienstag, den 06.05.2025
am Dienstag, den 15.07.2025
am Dienstag, den 23.09.2025
am Dienstag, den 02.12.2025
von 14:00 bis 19:00 Uhr

 

Für alle DRK-Blutspendetermine kann eine Terminreservierung online https://www.blutspende-nordost.de/blutspendetermine/ oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 oder über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net vorgenommen werden. Dort werden auch weitere Informationen erteilt. Wissenswertes rund um das Thema Blutspende ist außerdem im digitalen Blutspende-Magazin zu finden: https://www.blutspende.de/magazin

Februar 2025
Einsatzgebiete für Blutspenden: Eine Spende hilft Patienten mit unterschiedlichsten Diagnosen
Wer eine Blutspende leistet, kann damit drei Menschen helfen. Denn aus einer Spende werden drei unterschiedliche Blutpräparate gewonnen, und Patienten erhalten je nach individueller Diagnose jeweils das Präparat, das sie zur Genesung oder zum Überleben brauchen.
Eines der Einsatzgebiete von Blutpräparaten betrifft mit rund 4 % aller Präparate „Komplikationen bei Geburten“. So benötigen zum Beispiel fast alle deutlich zu früh geborenen, noch sehr unreifen Kinder insbesondere Transfusionen mit Erythrozytenkonzentraten, also den roten Blutkörperchen. Laut Dr. med. David Szekessy, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und Neonatologe, liegen die Gründe dafür bei den sehr kleinen Patienten in dem geringen Gesamtblutvolumen, einem erhöhten Blutungsrisiko, den Verlusten durch diagnostische Blutentnahmen, der reduzierten Blutbildung sowie Infektionen.
Im Blutspendemagazin des DRK-Blutspendedienst Nord-Ost berichtet eine junge Mutter, wie sie die Zeit erlebte, als ihr kleiner Sohn drei Monate zu früh geboren wurde und bereits in den ersten Tagen seines Lebens mehrere Bluttransfusionen benötigte, um überhaupt ins Leben starten zu können.
Weitere Einsatzgebiete für Blutpräparate sind unter anderem Krebserkrankungen mit 19 %, Herzerkrankungen mit 16 %, sowie Verletzungen aus Straßenverkehrs-, Sport-, Berufs- und Haushaltsunfällen mit 12 %.
Am 4. Februar ist Weltkrebstag. An diesem Tag wird die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Gruppe der Patienten gerichtet, die aufgrund von Tumorerkrankungen im Rahmen ihrer Therapien oftmals regelmäßig über einen langen Zeitraum hinweg auf Bluttransfusionen angewiesen sind. Wer sich rund 45 Minuten Zeit für eine Blutspende nimmt, hilft Patienten, die aufgrund unterschiedlichster Diagnosen auf das Engagement ihrer Mitmenschen angewiesen sind. Denn Blut lässt sich nicht künstlich herstellen. Es kann beim Überleben helfen oder den Start ins Leben überhaupt erst ermöglichen.
Für alle DRK-Blutspendetermine kann eine Terminreservierung online https://www.blutspende-nordost.de/blutspendetermine/ oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 oder über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net vorgenommen werden. Dort werden auch weitere Informationen erteilt. Wissenswertes rund um das Thema Blutspende ist außerdem im digitalen Blutspende-Magazin www.blutspende.de/magazin oder im Podcast „500 Milliliter Leben“ www.blutspende.de/podcast zu finden.
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
gemeinnützige GmbH
Berlin | Brandenburg | Hamburg
Sachsen | Schleswig-Holstein

Blutspende 1

DRK Blutspende      

März
8
Sa.
Matthias Machwerk „Frauen sind schärfer, als Mann glaubt!“
März 8 um 20:00 – 22:00

Veranstalter: Gemeindeverwaltung Seiffen

08. März 2025

Einlass ab 19:00 Uhr Beginn 20:00 Uhr

Haus des Gastes Seiffen
Hauptstraße 156
09548 Kurort Seiffen

Kartenvorverkauf 
Touristinformation
Hauptstraße 73
09548 Kurort Seiffen
Telefon: 037362/8438
E-Mail: info@touristinfo-seiffen.de

Kartenbestellungen unter: Onlineshop

Frauen sind schärfer, als Mann glaubt.

Mit Volldampf in den Lachkrampf – Das neue Best of Programm

Matthias Machwerk ist der Nahkämpfer des Humors. Er präsentiert Vollgas-Comedy über Männer, Frauen und andere Katastrophen. Warum müssen Männer immer warten und Frauen ständig auf Toilette? Warum wollen Frauen ständig erziehen? Und warum ist verliebt sein so ähnlich wie verrückt sein?

Matthias Machwerk präsentiert knallharten Humor über Paare, Paarung, kennenlernen und wieder loswerden. Nicht verpassen! Nicht nur für Frauen! Lachen ist gesund, es sei denn, man hat Durchfall.

Die Presse schrieb: „Ein Gag-Feuerwerk! Machwerk trieb die Besucher von einer Lachsalve in die nächste…“

Video aus der Dresdner HERKULESKEULE:

https://www.youtube.com/channel/UC5vbpOiijmW3xHZgpRG-FEQ

Matthias Machwerk „Frauen sind schärfer, als Mann glaubt!“ 2

 

 

Mai
6
Di.
Blutspende
Mai 6 um 14:00 – 19:00

Die nächsten Möglichkeiten zur Blutspende bestehen:  

am Dienstag, den 15.07.2025
am Dienstag, den 23.09.2025
am Dienstag, den 02.12.2025
von 14:00 bis 19:00 Uhr

 

Für alle DRK-Blutspendetermine kann eine Terminreservierung online https://www.blutspende-nordost.de/blutspendetermine/ oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 oder über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net vorgenommen werden. Dort werden auch weitere Informationen erteilt. Wissenswertes rund um das Thema Blutspende ist außerdem im digitalen Blutspende-Magazin zu finden: https://www.blutspende.de/magazin

 

DRK Blutspende      

Juli
15
Di.
Blutspende
Juli 15 um 14:00 – 19:00

Die nächsten Möglichkeiten zur Blutspende bestehen:  

am Dienstag, den 23.09.2025
am Dienstag, den 02.12.2025
von 14:00 bis 19:00 Uhr

 

Für alle DRK-Blutspendetermine kann eine Terminreservierung online https://www.blutspende-nordost.de/blutspendetermine/ oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 oder über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net vorgenommen werden. Dort werden auch weitere Informationen erteilt. Wissenswertes rund um das Thema Blutspende ist außerdem im digitalen Blutspende-Magazin zu finden: https://www.blutspende.de/magazin

 

DRK Blutspende      

Sep.
23
Di.
Blutspende
Sep. 23 um 14:00 – 19:00

Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht:  

am Dienstag, den 02.12.2025
von 14:00 bis 19:00 Uhr

 

Für alle DRK-Blutspendetermine kann eine Terminreservierung online https://www.blutspende-nordost.de/blutspendetermine/ oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 oder über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net vorgenommen werden. Dort werden auch weitere Informationen erteilt. Wissenswertes rund um das Thema Blutspende ist außerdem im digitalen Blutspende-Magazin zu finden: https://www.blutspende.de/magazin

 

DRK Blutspende      

Nov.
15
Sa.
Rüdiger Hoffmann: “MAL EHRLICH… “ – Das neue Comedy Live Programm
Nov. 15 um 20:00 – 22:00

Veranstalter: Gemeindeverwaltung Seiffen

15. November 2025

Einlass ab 19:00 Uhr Beginn 20:00 Uhr

Haus des Gastes Seiffen
Hauptstraße 156
09548 Kurort Seiffen

Kartenvorverkauf 
Touristinformation
Hauptstraße 73
09548 Kurort Seiffen
Telefon: 037362/8438
E-Mail: info@touristinfo-seiffen.de

Kartenbestellungen unter: Onlineshop

“MAL EHRLICH…” – Das neue Comedy Live Programm des Kultcomedians

Überall Krisen und Sorgen – dabei ist das Leben doch so schön. Obwohl, eigentlich auch nicht immer.
Rüdiger Hoffmann legt in seinem neuen Comedy-Programm den Finger in die Wunden des Alltags und stochert fröhlich darin herum: vom qualvollen Schulkonzert des Teenager-Sohns über Extremurlaub beim andalusischen Biobauern, Modeberatung mit der Ehefrau bis hin zur Apokalypse beim Familienfest. Wir begegnen unvergesslichen Persönlichkeiten wie Power-Rentner Frankie mit seinem Quallen-Tattoo, dem Internet-Casanova mit der Fistelstimme und Erbtante Hedwig, der Schweinebaronin. Rüdiger Hoffmann nimmt uns mit auf eine hoch amüsante Abenteuerreise ins bunte Herz des wahren Lebens.
Dazu gibt es wieder neue großartige Lieder, vom Meister persönlich am Keyboard performt.
Ein Abend fürs Zwerchfell und fürs Herz. MAL EHRLICH… das ist doch genau das….

Gönnen Sie sich Entertainment mit Kultstatus.
Erleben Sie den Entdecker der Langsamkeit live und genießen Sie einen unterhaltsamen Abend.

Alle Termine und Tickets gibt es unter www.ruedigerhoffmann.com

Ganz persönliche Einblicke gibt der beliebte Comedian in seinem neuen Podcast ”Hallo Erstmal” (Spotify, I-Tunes, Google Podcast, u.v.a.)

Zur Person
Rüdiger Hoffmann

Er gilt als „Gottvater der deutschen Comedy“ und zählt seit Jahrzehnten zu den Top Künstlern dieser Szene – Rüdiger Hoffmann. Die Popularität des gebürtigen Paderborners ist bis heute ungebrochen und geradezu legendär ist sein Begrüßungssatz „Ja, hallo erstmal…“.

Rüdiger Hoffmann: “MAL EHRLICH... “ - Das neue Comedy Live Programm 3

 

Dez.
2
Di.
Blutspende
Dez. 2 um 14:00 – 19:00

Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht:  

am Dienstag, den 02.12.2025
von 14:00 bis 19:00 Uhr

 

Für alle DRK-Blutspendetermine kann eine Terminreservierung online https://www.blutspende-nordost.de/blutspendetermine/ oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 oder über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net vorgenommen werden. Dort werden auch weitere Informationen erteilt. Wissenswertes rund um das Thema Blutspende ist außerdem im digitalen Blutspende-Magazin zu finden: https://www.blutspende.de/magazin

 

DRK Blutspende      

Jan.
24
Sa.
Katrin Weber „Sie werden lachen“
Jan. 24 um 19:30 – 22:00

 

Veranstalter: Gemeindeverwaltung Seiffen

24. Januar 2026

Einlass ab 18:30 Uhr Beginn 19:30 Uhr

Haus des Gastes Seiffen
Hauptstraße 156
09548 Kurort Seiffen

Kartenvorverkauf 
Touristinformation
Hauptstraße 73
09548 Kurort Seiffen
Telefon: 037362/8438
E-Mail: info@touristinfo-seiffen.de

Kartenbestellungen unter: Onlineshop

 

Katrin Weber

Katrin Weber „Sie werden lachen“ 4

 

März
7
Sa.
Komödie Leipzig „Die Olsenbande schlägt wieder zu“
März 7 um 19:30 – 22:00

Veranstalter: Gemeindeverwaltung Seiffen

07. März 2026

Einlass ab 18:30 Uhr Beginn 19:30 Uhr

Haus des Gastes Seiffen
Hauptstraße 156
09548 Kurort Seiffen

Touristinformation
Hauptstraße 73
09548 Kurort Seiffen
Telefon: 037362/8438
E-Mail: info@touristinfo-seiffen.de

Kartenbestellungen unter: Onlineshop

Der KULT geht weiter…

Nach knapp 300 Vorstellungen von „Die Olsenbande-mächtig gewaltig!“ darf die Olsenbande einen neuen Coup landen.
Egon hat wie immer einen Plan. Dänemark erwartet royalen Besuch.
Im Gepäck befinden sich die Bedford-Diamanten, ein Gastgeschenk für die dänische Königin. Ein ganz klarer Fall für die Olsenbande.
Die Frage lautet wie immer, wird die Olsenbande dieses Mal Egons Plan umsetzen können oder landet Egon doch wieder im Knast???
Erleben Sie Egon, Benny, Kjeld und die Quasselstrippe Yvonne in einer neuen Gaunerkomödie.

Komödie Leipzig „Die Olsenbande schlägt wieder zu“ 5

Rückblicke

Haus des Gastes Seiffen 15

“Sind die Lichter angezündet”

Am 18.12.2024 präsentierte „Deutschland Music“ ein buntes Weihnachtsprogramm
mit Geschichten über den Weihnachtsbaum,
Weihnachtsliedern und Schlage, sowie Tanzeinlagen.
“Sind die Lichter angezündet” 6

Haus des Gastes Seiffen 16

Radio PSR Sinnlos Märchen

Am 25.10.2024 besuchten uns Steffen Lukas und Maximilian Reeg von Radio PSR.
Das Haus des Gastes war komplett ausverkauft!

 

Radio PSR Sinnlos Märchen 7 Radio PSR Sinnlos Märchen 8

Haus des Gastes Seiffen 17

Schwarzmeer Kosaken –„Von Kiew nach St.Petersburg“

Am 20.09.2024 besuchten uns die Schwarzmeer Kosaken unter der Leitung von Peter Orloff
Die Veranstaltung war bis auf wenige Plätze ausverkauft.

Schwarzmeer Kosaken –„Von Kiew nach St.Petersburg“ 9

 

Haus des Gastes Seiffen 18

Seiffen weckt den Weihnachtsmann

Viele kleine und große Gäste besuchten die Veranstaltung am 14.September 2024.
Ab 15:00 Uhr konnte gebastelt werden. Bei Kaffee und Kuchen konnten sich die Gäste auf das Theaterstück vorbereiten.
Zum 19 mal wurde der Weihnachtsmann geweckt und das Stück „nicht lustig“ aus der Feder von Jürgen Einhorn aufgeführt.

Seiffen weckt den Weihnachtsmann 10

Haus des Gastes Seiffen 19

die feisten „jetzt“

ausverkaufte Veranstaltung am 05.Juli 2024

Höchste Zeit für die feisten! Schließlich sollte man nicht verpassen, wenn Jungs im besten Alter ihren
zweiten Frühling feiern.
So wie C und Rainer, die sich seit Äonen kennen und vielleicht genau deshalb jene
Momente auf den Punkt bringen können, die unsere moderne Welt so absurd machen.
Ob Junggesellenabschiede mit über 50, ewige Arschkriecher oder das verloren gegangene Wild West-
Feeling des Rauchens: Solange die feisten noch Puls haben, wollen sie auch unser Ohr.
Und das kann sich kaum satt hören an den Geschichtensongs der beiden Liedermacher.
Mit ihrem neuen Programm „jetzt!“ beginnt nun eine neue Ära für die Träger des deutschen
Kleinkunstpreises. Lieder für die Ewigkeit gesellen sich zu ganz frischen feisten Songs, die uns genau dort
abholen, wo wir gerade stehen. Und das nicht irgendwann, sondern jetzt!

die feisten „jetzt“ 11

 

 

Haus des Gastes Seiffen 20

Bernd Stelter

Komplett ausverkaufte Veranstaltung am 04.Mai 2024

Freie Presse

Bernd Stelter  Reg dich nicht auf, gibt nur Falten!
Worüber regen wir uns nicht alles auf? Über das Knöllchen an der Windschutzscheibe, die langsame Kassiererin an der Supermarktkasse, über die Bundesregierung und über das Wetter.
Wenn wir uns ärgern, wenn wir zornig 
sind, dann gräbt sich die Glabellafalte zwischen den Augenbrauen tief in unsere Haut. Deswegen heißt sie ja auch so: Zornesfalte. Und das sieht dann jeder.

Wenn wir lachen, verbessert sich unser Hautbild. Mit einem Lächeln im Gesicht werden wir für unsere Mitmenschen attraktiver. Das andere Geschlecht fühlt sich zu uns hingezogen. Und Lachen ist gesund. Die Lunge wird trainiert, das Gehirn kriegt eine Sauerstoffdusche.

„Reg’ dich nicht auf, gibt nur Falten!“ ist das neue Programm von Bernd Stelter.
Es gibt eine Menge zu Lachen. In zwei Stunden werden Falten geglättet, das Hautbild verbessert und die Mundwinkel nach oben gezogen. Es ist quasi eine ZweiStundenBeautybehandlung ganz ohne Botox und lästige
Schönheitschirurgen.

Bernd Stelter 12

 

Haus des Gastes Seiffen 21

Pittiplatsch

Pittiplatsch hat viele Kinder, deren Eltern und Großeltern begeistert mit auf seine Reise in der Eisenbahn genommen.
Die Veranstaltung war fast ausverkauft.

Pittiplatsch 13

Haus des Gastes Seiffen 22

Katrin Weber

Komplett ausverkaufte Veranstaltung am 27. Januar 2024
Freie Presse

Nicht zu fassen, da ist das  neue Soloprogramm und dazu das Debüt-Album „Ich würd Dich gerne wieder siezen“!
Hier bekommt das Publikum wieder all ihre Facetten und ihre wunderbare Wandlungsfähigkeit geboten, komödiantisch, musikalisch und zuweilen auch akrobatisch.
Und immer erkennbar: Katrin Weber. Feiner Humor wechselt mit derbem Klamauk, divenhafte Verletzlichkeit mit fast burschikosen Momenten.
Katrin Weber rührt und verführt, seufzt, säuselt und säuft, pariert gelassen (die Männerwelten) und parodiert ausgelassen,
zuweilen auch sich selbst und bleibt so auf ihre Art einfach nicht zu fassen.
Ihr neues Solo wurde lange erwartet. Eher unerwartet dagegen kommt ihre erste Solo-CD „Ich würd Dich gerne wieder siezen“.
Von Tobias Künzel, einem der Köpfe der „Prinzen“, produziert, entstand feinster Kleinkunst-Pop und vereint all ihre Stärken mit Seiten,
die man bislang von ihr noch nicht kannte.
Musikalische Kostproben von der CD gibt es auch im neuen Programm „Nicht zu fassen“.
Fazit: Unterhaltung – ganz oben angesiedelt, Kleinkunst – großformatig verpackt

Haus des Gastes Seiffen 23

Die große Südtiroler Weihnacht 2023

Am 08.12.2023 waren Die Ladiner, Kastelruther Männerquartett und Graziano zu Gast im Spielzeugdorf.
Die Veranstaltung war bis auf wenige Plätze ausverkauft.

Die große Südtiroler Weihnacht 2023 14

Haus des Gastes Seiffen 24

Herkuleskeule Dresden

Am 21.10.2023 gastierte die Herkuleskeule im Spielzeugdorf.

EH ICHS VERGESSE
Gefeierte Kulttexte und -lieder von und mit Wolfgang Schaller und mit Birgit Schaller
Nach seinen 50 Jahren an der Herkuleskeule wird er oft Urgestein des Kabaretts
genannt, was ihm gar nicht gefällt, weil es so klänge, “als wäre ich schon beim
Urknall dabei gewesen”. Bei der Vorstellung seines Buches “Eh ichs vergesse” gab
es stehende Ovationen. “Klarsichtanalytiker und Formulierungsartist” nannte ihn
nach der Premiere die DNN. “Manche meiner Texte”, sagt er, “leben erst, wenn sie
gespielt werden.” Deshalb holt er sich Birgit Schaller an seine Seite, die in ihren
Soloprogrammen als “komödiantisches singendes Vollweib” gefeiert wird. Ein
Abend mit einem Wechselbad aus lauter Heiterkeit und leiser Melancholie.
“Eh ichs vergesse” ist als Buch im Eulenspiegelverlag erschienen und signiert in
der Herkuleskeule erhältlich. Dieter Hildebrandt versicherte ihm seine
„Hochachtung“und wünschte ihm „das bleibende Vertrauen seiner Anhänger, wozu
ich gehöre.“ Werner Schneyder sah in ihm einen „Zerrissenen zwischen geträumter
Utopie und Realität, zwischen Trotz und Resignation, zwischen Unbeirrbarkeit und
Betroffenheit“, und Peter Ensikat nannte seine Satire eine „bei der der Spaß
aufhört, harmlos zu sein.“ In seinen 51 Jahren als Autor am Dresdner Kabarett
Herkuleskeule und 30 Jahren als Kolumnist der Sächsischen Zeitung wurde
Wolfgang Schaller zu einem der bekanntesten Autoren. Manche seiner
Kabaretttexte und Kolumnen sind längst Kult. 2009 mit dem Stern der Satire auf
dem Walk of Fame des Kabaretts und 2018 als Dresdner des Jahres
ausgezeichnet, macht sich Schaller mit diesem Buch selbst ein Geschenk, und der
Verlag ist sich sicher, dass es für die Leserinnen und Leser, die das Buch kaufen,
auch eins ist.

Hygieneregeln / Hausordnung

Hausordnung

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich, unabhängig von ihrer Schreibweise, auf alle Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht.

§ 1 Allgemeines

Die Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. überlässt die kommunale Einrichtung Haus des Gastes bzw. deren Räumlichkeiten zur Benutzung an Bürger, Vereine, Organisationen, Firmen oder andere Institutionen, soweit dadurch die Belange der Gemeinde oder der Einrichtung nicht beeinträchtigt werden.

§ 2 Verwaltung und Aufsicht

Die Verwaltung und die Zulassung zur Benutzung des Haus des Gastes obliegt der Gemeindeverwaltung Seiffen. Die Gemeindeverwaltung kann über die Bestimmungen dieser Hausordnung hinaus weitergehende Bedingungen und Auflagen erteilen, sofern dies im Interesse der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Vor Nutzung der Einrichtung ist eine vertragliche Vereinbarung durch eine volljährige Person mit der Gemeinde abzuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.
Die Erlaubnis kann aus wichtigem Grund, bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ordnung oder neu entstandenen Bedarf der Einrichtung bzw. der Gemeinde, widerrufen werden.

In begründeten Einzelfällen (z.B. Jugendkonzerte und Tanzveranstaltungen im Saal) ist die Gemeinde berechtigt, bei Abschluss von Verträgen eine Mietkaution zu vereinbaren.

Die Übergabe von Schlüssel erfolgt durch Unterschrift mit Vermerk des Datums der Übergabe und der Rückgabe des Übergebenden und Übernehmenden nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung. Die Schlüssel sind unmittelbar nach der Benutzung und erfolgter Reinigung gegen Quittung wieder abzugeben.

Die Nutzungen/Veranstaltungen müssen von Beginn bis Ende unter Aufsicht einer verantwortlichen, volljährigen Person stehen, die für Ordnung und Sicherheit die Verantwortung trägt. Die Gemeinde kann verlangen, dass zusätzlich Aufsichtspersonal gestellt wird. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ausreichenden Ordnungsdienst einzurichten.
Folgende Kapazitätsrichtwerte sind zu beachten: Saal: 312 Sitzplätze in Reihenbestuhlung (Aufstockung möglich) – ca. 500 Stehplätze, Kegelbahn: ca. 30 Personen, Partyraum: ca. 100 Personen.
Die Teilnehmerzahl ist im Vorfeld mit dem Verantwortlichen abzustimmen. Es gilt die Sächsische Versammlungsstättenverordnung.

Das Hausrecht obliegt dem Bürgermeister bzw. den durch den Bürgermeister beauftragten Personen.
Die Teilnehmer an der Veranstaltung sind verpflichtet, den Anordnungen des Inhabers des Hausrechts Folge zu leisten.
Mit dem Antrag auf Überlassung der Einrichtung unterwerfen sich die Benutzer den Bestimmungen dieser Hausordnung und allen Anordnungen der beauftragten Personen. Wer die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährdet oder stört, andere Benutzer belästigt, die Einrichtung beschädigt oder verunreinigt und trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstößt, ist aus der Einrichtung zu verweisen. Widerstand zieht Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.

§ 3 Benutzungs- und Ordnungsvorschriften

Die Räumlichkeit darf nur für den Zweck genutzt werden, für den sie überlassen wurde.
Eine Überlassung der Räumlichkeiten durch den Benutzer/Veranstalter an Dritte ist nicht erlaubt.

Eingriffe in die technischen Anlagen sind unzulässig. Nur nach besonderer Einweisung durch den Verantwortlichen und nur von fachkundigen Personen, dürfen technische Geräte bedient werden.

Wahlveranstaltungen jeglicher Parteien und Organisationen sind in den kommunalen Einrichtungen untersagt.

Die Vorschriften über den Jugendschutz, den Lärmschutz sowie den Brandschutz und hygienische Bestimmungen sind einzuhalten.
Bei Musik- und Gesangsdarbietungen sind die Türen und Fenster geschlossen zu halten.

Das Befahren der gefliesten Fläche vor dem Haupteingang ist untersagt.

Es gilt das gesetzliche Rauchverbot. Ein abgeschlossener Raucherraum steht zur Verfügung.

Der Einsatz von Nebelmaschinen o.ä. ist bei Einmietung untersagt. Bei Auslösung der Alarmanlage ist der Nutzer zum Kostenersatz gem. Feuerwehrkostensatzung verpflichtet.

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Personen und Sachen weder gefährdet noch beschädigt werden. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Bringt der Benutzer bei Übernahme der Einrichtung/Räumlichkeit keine Beanstandungen vor, gilt diese als einwandfrei übernommen. Entstandene Schäden sind unverzüglich in der Gemeindeverwaltung Kurort Seiffen/Erzgeb. bzw. beim Verantwortlichen des Objektes zu melden. Nach Nutzung erfolgt eine Abnahme der Räumlichkeiten. Mängel werden schriftlich festgehalten. Der Auf-, Ab- und Umbau ist vom Benutzer durchzuführen bzw. auf seine Kosten durchführen zu lassen.
Das Demontieren jeglicher Gegenstände oder Einrichtungen bedarf einer besonderen Genehmigung des Bürgermeisters oder dessen Vertreters. Dekorationsmaßnahmen müssen zuvor mit dem Verantwortlichen des Hauses abgesprochen werden. Zur Dekoration darf nur schwer entflammbares Material verwendet werden.

Die Einrichtungsgegenstände sind nach der Nutzung wieder so anzuordnen, wie sie sich vorher befanden. Sie sind, sowie auch eventuell benutzte Küchenausstattung, zu säubern.
Für verlorene oder beschädigte Kücheneinrichtungsgegenstände (Bestecke, Geschirr, Gläser usw. ist Kostenersatz zu leisten. Nach der Nutzung hat eine Reinigung der benutzten Räume und Nebenräume (einschl. Toiletten, Flur usw.) zu erfolgen. Abfall und Speisereste hat der Nutzer auf eigene Kosten zu entsorgen.

Die nach außen führenden Türen (Fluchtwege), die Gänge, die Notbeleuchtungen und Feuerlöscher dürfen weder in der Benutzbarkeit beeinträchtigt, noch verdeckt werden.
Bei widerrechtlichem Öffnen der Notausgänge erfolgt Hausverbot.

Nebenräume (z.B. Toiletten, Garderoben, Raucherraum) dürfen mit benutzt werden sowie auch die Geschirrspüler der Einrichtung.
Ansonst ist das Betreten nicht angemieteter Räumlichkeiten untersagt.

Der Nutzer trägt bei Veranstaltungen alle, auch sonstigen Kosten (GEMA, Künstlersozialabgabe usw.). Ihm obliegen auch die polizeilichen und abgabenrechtlichen Meldungen.
Soweit zu Veranstaltungen weitere zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, hat dies der Nutzer/Veranstalter auf seine Kosten und Verantwortung zu veranlassen (Ausschankgenehmigung usw.).

Bei Verlassen der Einrichtung sind alle Türen und Fenster zu schließen, Beleuchtungen und elektrische Geräte abzuschalten, Wasserhähne zu schließen und die Mediensicherheit herzustellen.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

Der Benutzer haftet für alle der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. anlässlich der Benutzung entstehenden Schäden am Objekt, in den Räumlichkeiten, deren Einrichtungsgegenständen und den Außenanlagen, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung durch ihn oder durch die Teilnehmer an der Veranstaltung verursacht worden sind sowie auch für Personenschäden.

Wird der Schaden nicht sofort ersetzt, sorgt die Gemeinde für die Beseitigung des Schadens oder für eine Neuanschaffung der fehlenden Gegenstände auf Kosten des Schädigers. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten ist Angelegenheit des Veranstalters.

Der Benutzer haftet für alle etwaigen Schadenersatzansprüche anlässlich von Veranstaltungen/Nutzungen, die gegen ihn oder die Gemeinde geltend gemacht werden. Wird die Gemeinde wegen eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, so ist der Benutzer verpflichtet, ihr vollen Ersatz zu leisten.

Für abhanden gekommene oder liegen gebliebene Gegenstände übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Dasselbe gilt für die Garderobe.
Für vom Veranstalter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Gemeinde keine Haftung.

Vom Empfang bis zur Rückgabe der Schlüssel trägt der betreffende Veranstalter/Nutzer die volle Verantwortung für die sorgfältige Aufbewahrung der Schlüssel. Bei Abhandenkommen der Schlüssel haftet der Veranstalter/Nutzer für alle daraus entstehenden Kosten (z.B. Einbau neuer Schlösser / Schließanlage! bzw. Anschaffung von Ersatzschlüsseln). Er haftet weiterhin für alle Schäden, die durch Unterlassen ordnungsgemäßen Verschließens des Objektes / der Räumlichkeiten entstehen.

Der Nutzer ist verpflichtet, in jeder Hinsicht für ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Die Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. kann den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung oder Sicherheitsleistung verlangen.

§ 5 Zuwiderhandlungen

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann der Veranstalter/Nutzer von einer weiteren Anmietung des Haus des Gastes ausgeschlossen werden.

Kurort Seiffen/Erzgeb., 01.03.2023

Wittig
Bürgermeister

Entgelte für die Nutzung Haus des Gastes

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen /Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 29. März 2010 mit Beschluss-Nr. GR-03/10/04ö, sowie in seiner Sitzung am 16.04.2018 mit Beschluss-Nr. GR-04/18/03ö (Anpassung Entgelte Haus des Gastes ab 1.7.18) für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Räumlichkeiten folgende Entgelte beschlossen.

Gewerbl./private Nutzung, nicht zur VG gehörende Vereine, Durchführung kostenpflichtiger Veranstaltungen durch Vereine der Verwaltungsgemeinschaft

Raumpro Wochenende Fr - Sopro Tagpro angefangene Stunde
Saal500,00 €250,00 €
Inventar, Küche/Bar50,00 €
Kegelbahn, Raummiete für Feiern* inkl. Inventar Küche UG80,00 €
Kegelbahn Bahn/Stunde Mo - Do6,00 €
Kegelbahn Bahn/Stunde Fr - So8,00 €
Partyraum200,00 €100,00 €15,00 €
Reinigung im Ausnahmefall15,00 €
Bühnenbauraummonatlich 25,00 €

Vereine der Verwaltungsgemeinschaft Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf (ohne Erzielung von Einnahmen)

Raumpro Wochenende Fr - Sopro Tagpro angefangene Stunde
Saal300,00 €150,00 €
Inventar, Küche/Bar50,00 €
Kegelbahn, Raummiete für Feiern* inkl. Inventar Küche UG80,00 €
Kegelbahn Bahn/Stunde Mo - Do6,00 €
Kegelbahn Bahn/Stunde Fr - So8,00 €
Partyraum100,00 €50,00 €7,50 €
Reinigung im Ausnahmefall15,00 €
Bühnenbauraummonatlich 25,00 €

* Nutzung Geschirrspüler Küche/Bar im Haus des Gastes inbegriffen

Veranstaltungen des Trägers der Einrichtungen und Räumlichkeiten sind entgeltfrei.

Bei Dauernutzung (ab 10 Wochen bei mind. 1x wöchentlich aufeinander folgender Nutzung) reduziert sich das Nutzungsentgelt um 50%.

In begründeten Einzel- und Härtefällen können durch den Bürgermeister Abweichungen von den festgelegten Entgelten vereinbart werden (z.B. Pauschalisierung von Entgelten, Vereinbarung von Teilnutzungen u.Ä.)

Kurort Seiffen/Erzgeb., 25.04.2018

Wittig
Bürgermeister

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Veranstalters Gemeindeverwaltung Seiffen / Haus des Gastes

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich, unabhängig von ihrer Schreibweise, auf alle Gäste, unabhängig von ihrem Geschlecht.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw. dem Besuch einer Veranstaltung im Haus des Gastes Seiffen unterwirft sich der Besucher bzw. Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

Das Mitbringen von Flaschen, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Messer, Waffen und ähnlichen Gegenständen sowie Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist untersagt.

Es gilt das gesetzliche Rauchverbot. Ein abgeschlossener Raucherraum steht zur Verfügung. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern untersagt.

Die Zuschauergarderobe und das Foyer werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet. 

Die Eintrittskarte ist bei Betreten des Haus des Gastes vorzuzeigen. Bei Verlassen des Veranstaltungsgebäudes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Bei Verlust oder Nichtinanspruchnahme einer Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet.

Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher in Einzelfällen mit Rücksicht auf die anderen Gäste nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden. Dabei besteht bis zur regulären Pause kein Recht auf Plätze in der erworbenen Preiskategorie.

Das Hausrecht obliegt dem Bürgermeister bzw. den durch den Bürgermeister beauftragten Personen. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.

Es besteht kein Sitzplatzanspruch, wenn nicht ausdrücklich eine Platzkarte erworben wurde. Ob bzw. in welchem Umfang es Vergünstigungen für Behinderte, Schwerbeschädigte, Kinder, Schüler, Studenten, etc. gibt, ist von der Veranstaltung abhängig.

Besuchern kann der Zutritt zu der Spielstätte verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören oder andere Besucher belästigen.

Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Stornierung von Karten. Stornierungen werden in begründeten Einzelfällen (z.B. bei Erkrankung oder Terminverlegung einer Veranstaltung) und auf Kulanzbasis durchgeführt. Änderungen des Veranstaltungsplans bleiben dem Veranstalter ausdrücklich vorbehalten. Kein Anspruch auf Ersatz besteht bei Abbruch einer Vorstellung nach der Pause, bei Änderung der angekündigten Besetzung, bei Versäumnis des Kunden oder seinem verspäteten Eintreffen.

Wird die Veranstaltung abgesagt, erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle bis max. 4 Wochen nach dem geplanten Termin zurück.

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die künstlerische Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Für mögliche Hör- und Gesundheitsschäden besteht keine Haftung.

Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden. Dafür wird eine Garderobengebühr von 1,00 Euro je Kleidungsstück erhoben. Für weitere Gepäckstücke wird eine Zusatzgebühr von 1,00 Euro berechnet. Nicht versichert sind Tascheninhalte, wie Schlüssel, Schmuck, Geldbörsen, Dokumente, Mobiltelefone und sonstige Wertgegenstände.Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt.

Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist.Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 5,00 Euro verpflichtet. Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Regelungen erfolgen.
Gegenstände aller Art, die im Haus des Gastes oder auf dem Grundstück gefunden werden, sind beim Hauspersonal abzugeben.

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Hinweis für Fremdveranstaltungen:Der Kartenverkauf fungiert namens, in Vollmacht und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters, für dessen Veranstaltung der Kunde Eintrittskarten erwirbt, der jeweilige Veranstaltungsvertrag entsteht somit ausschließlich zwischen Kunde und dem entsprechenden Veranstalter.

Die Gemeindeverwaltung Seiffen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, Telefon-Nummer, Konto-Nummer etc.) werden von der Gemeindeverwaltung Seiffen in dem für die Begründung und Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Gemeindeverwaltung Seiffen ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

Weitere Informationen zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden Sie unter: https://shop.seiffen.de/datenschutz/

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