Satzung für die Bibliothek der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.
Auf der Grundlage des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. in seiner Sitzung am 24. März 2003 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Bibliothek der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Bibliothek der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. ist insbesondere die Förderung des Lesens, der kulturellen Bildung und des Umgangs mit Literatur und Genre.
Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung der Bibliothek, durch die Bereitstellung verschiedenster Medien und die Durchführung lese-und literaturfördernder Veranstaltungen und Ausstellungen verwirklicht.
§2
Die Bibliothek in der Trägerschaft der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. wird selbstlos betrieben; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3
- Mittel der Bibliothek der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Gemeinde Seiffen erhält bei der Auflösung der Bibliothek oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Bibliothek der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Kurort Seiffen/Erzgeb., 24. März 2003
Schreiter
Bürgermeister