Foto: Nico Schimmelpfennig
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Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gesucht!

Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gesucht! Aufruf an alle Parteien, Vereinigungen, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Kurort Seiffen/Erzgeb.
Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit ab 2024 bis 2028 neue Schöffinnen und Schöffen zu wählen. Jeder Interessierte kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde ab sofort als Schöffin oder Schöffe bewerben. Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere Ausschlussgründe sind im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlang in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Nach erfolgter Bestätigung durch den Gemeinderat werden die Vorschlaglisten öffentlich aufgelegt und anschließend ans Amtsgericht übermittelt. Der Wahlausschuss beim Amtsgericht beruft die zukünftigen Schöffinnen und Schöffen.

Detaillierte Informationen und Formulare können unter: www.schoeffenwahl.de      www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.   Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2023 möglich. Bewerbungsformulare liegen in der Gemeindeverwaltung Seiffen, Zi. 1 bereit, bzw. werden bei Bedarf zugeschickt. Die Formulare können auch auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden abgerufen werden. gez.                                                                                                              
Wittig                                                                                                    
Bürgermeister                                                                     
der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.                

Seiffen.de

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