1. Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerzahler, die für das Kalenderjahr 2024 Pachten und Nutzungsentgelte (gem. Pachtvertrag bzw. Verträge über Nutzungsentgelte) wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Pacht bzw. das Nutzungsentgelt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Pachten und Nutzungsentgelte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Kurort Seiffen, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. einzulegen. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat ein Rechtsbehelf gegen die festgesetzten Kosten keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
2. Zahlungsaufforderung
Steuerzahler, die der Gemeinde Kurort Seiffen kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nehmen die Überweisung bitte zur jeweiligen Fälligkeit, unter Angabe Ihres Kassenzeichens (auf Ihrem Pacht- bzw. Nutzungsentgeltbescheid oben rechts), auf folgendes Konto vor:
Erzgebirgssparkasse
IBAN: DE 49 8705 4000 3315 0005 72
BIC: WELADED1STB
Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes und zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Zahlung empfehlen wir Ihnen die für Sie bequeme Art des Bankeinzugsverfahrens (SEPA-Lastschriftmandat). Einen Vordruck erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bzw. unter www.seiffen.de.
Bei denjenigen Steuerschuldnern, die für die Pachten/Nutzungsentgelte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich die hinterlegte Bankverbindung geändert haben, so ist für das betreffende Kassenzeichen ein neues SEPA-Mandat rechtzeitig vor Fälligkeit zu erteilen.
Kurort Seiffen, den 15.12.2023
Wittig
Bürgermeister
der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.