Entsorgung Gartenabfälle
Der Herbst ist da und damit verbunden fallen vielerorts wieder Garten- und Grünschnittarbeiten an. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Grünschnitt, Laub und sonstiger Abfall richtig entsorgt werden muss.
Wälder, Wiesen und unsere Gewässer sind keine Deponien!
Regelmäßig entsorgen einige Mitbürger Abfälle einfach in die Umwelt. Dies ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu
100.000 Euro abgestraft.
Auch das Verbrennen von Gartenabfällen und nassem Gehölz ist laut den jeweiligen örtlichen Polizeiverordnungen sowie den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Verordnungen verboten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können gem. § 39 Abs. 2 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Gemeinsam schützen wir unsere Umwelt!
Ihr Bürgerpolizist
PHM Schubert
Tel.: 0162 2419808
