https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6904
Information zur Kündigung von Betreuungsverträgen für Kita und Hort „Spielzeugland“ Seiffen
Aufgrund der besonderen Situation können Eltern vorzeitig die Betreuungsverträge für ihre Kinder,
ohne Einhaltung einer Frist, zum Monatsende kündigen.
Punkt 6, Spiegelstrich 1 und 2 laut Kita-Hausordnung entfallen somit.
Dieses Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Ende der Sommerferien 2020.