Wahl der Schöffinnen und Schöffen
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 beim Amtsgericht / Landgericht
Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. hat in seiner
Sitzung am 19.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Chemnitz und das Amtsgericht Marienberg gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 GVG
vom 10. bis 20. Juli 2023
während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Seiffen, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb., Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Gemeindeverwaltung Seiffen, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb., Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten oder beim Amtsgericht Marienberg, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Kurort Seiffen, den 20.06.2023
Wittig Bürgermeister