Foto: Nico Schimmelpfennig
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Gebührenordnung für die Kindereinrichtungen – Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, die Gebührenordnung für die Kindereinrichtungen der Gemeinde Kurort Seiffen vom 30.11.2017 wie folgt zu ändern. Die Punkte 8 und 9 werden neu gefasst:

8.1 Für die Mittagessens- und Getränkeversorgung der Krippen- und Kindergartenkinder wird folgender Verpflegungskostenersatz erhoben:

ab 01.01.2023ab 01.01.2024
Krippe2,70 €/Tag3,20 €/Tag
Kindergarten3,00 €/Tag3,50 €/Tag

Für Kinder, die nicht an der Essensversorgung teilnehmen, wird eine monatliche Getränkepauschale erhoben:

  • Krippe und Kindergarten 4,00 €/Monat

Der Verpflegungskostenersatz und die Getränkepauschale werden monatlich abgerechnet und sind bis zum 10. Tag des Folgemonats fällig.

8.2 Bei Urlaubs- oder Krankheitszeiten des Küchenpersonals übernimmt eine Dienstleistungsfirma die Essensversorgung der Kinder. Die Abrechnung des Verpflegungskosten-ersatzes gegenüber den Sorgeberechtigten verbleibt bei der Gemeinde Kurort Seiffen und erfolgt zu den in Punkt 8.1 festgelegten Preisen.

8.3 Für die Essensversorgung der Hortkinder gelten die Regelungen der Schulspeisung.
Darüber hinaus wird eine Getränkepauschale erhoben, mit der neben der Getränkeversorgung der Kinder auch die Überraschungen zu Festlichkeiten (z. B. Ostern) finanziert werden:

ab Schuljahr 2023/2024ab Schuljahr 2024/2025
Hort18,00 €/Jahr24,00 €/Jahr

Die Getränkepauschale wird pro angefangenes Schuljahr als Jahrespauschale erhoben und ist mit Schuljahresbeginn fällig. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung während des laufenden Schuljahres erfolgt keine anteilige Erstattung.

8.4 Pädagogisches Personal sowie Angestellte und Praktikanten der Kindereinrichtung können nach rechtzeitiger Anmeldung an der Essensversorgung teilnehmen. Es wird folgender Verpflegungskostenersatz erhoben:

ab 01.01.2023ab 01.01.2024
Erwachsene4,50 €/Tag5,00 €/Tag

Der Verpflegungskostenersatz ist bar in der Kindereinrichtung zu entrichten.

9. Die vorliegende Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Kurort Seiffen, den 13.12.2022

Martin Wittig
Bürgermeister

Seiffen.de

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