Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, die Gebührenordnung für die Kindereinrichtungen der Gemeinde Kurort Seiffen vom 30.11.2017 wie folgt zu ändern. Die Punkte 8 und 9 werden neu gefasst:
8.1 Für die Mittagessens- und Getränkeversorgung der Krippen- und Kindergartenkinder wird folgender Verpflegungskostenersatz erhoben:
ab 01.01.2023 | ab 01.01.2024 | |
Krippe | 2,70 €/Tag | 3,20 €/Tag |
Kindergarten | 3,00 €/Tag | 3,50 €/Tag |
Für Kinder, die nicht an der Essensversorgung teilnehmen, wird eine monatliche Getränkepauschale erhoben:
- Krippe und Kindergarten 4,00 €/Monat
Der Verpflegungskostenersatz und die Getränkepauschale werden monatlich abgerechnet und sind bis zum 10. Tag des Folgemonats fällig.
8.2 Bei Urlaubs- oder Krankheitszeiten des Küchenpersonals übernimmt eine Dienstleistungsfirma die Essensversorgung der Kinder. Die Abrechnung des Verpflegungskosten-ersatzes gegenüber den Sorgeberechtigten verbleibt bei der Gemeinde Kurort Seiffen und erfolgt zu den in Punkt 8.1 festgelegten Preisen.
8.3 Für die Essensversorgung der Hortkinder gelten die Regelungen der Schulspeisung.
Darüber hinaus wird eine Getränkepauschale erhoben, mit der neben der Getränkeversorgung der Kinder auch die Überraschungen zu Festlichkeiten (z. B. Ostern) finanziert werden:
ab Schuljahr 2023/2024 | ab Schuljahr 2024/2025 | |
Hort | 18,00 €/Jahr | 24,00 €/Jahr |
Die Getränkepauschale wird pro angefangenes Schuljahr als Jahrespauschale erhoben und ist mit Schuljahresbeginn fällig. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung während des laufenden Schuljahres erfolgt keine anteilige Erstattung.
8.4 Pädagogisches Personal sowie Angestellte und Praktikanten der Kindereinrichtung können nach rechtzeitiger Anmeldung an der Essensversorgung teilnehmen. Es wird folgender Verpflegungskostenersatz erhoben:
ab 01.01.2023 | ab 01.01.2024 | |
Erwachsene | 4,50 €/Tag | 5,00 €/Tag |
Der Verpflegungskostenersatz ist bar in der Kindereinrichtung zu entrichten.
9. Die vorliegende Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Kurort Seiffen, den 13.12.2022
Martin Wittig
Bürgermeister