Foto: Nico Schimmelpfennig
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Heidersdorf zur Festsetzung der Pachten und Nutzungsentgelte für das Kalenderjahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Heidersdorf zur Festsetzung der Pachten und Nutzungsentgelte für das Kalenderjahr 2024

1. Steuerfestsetzung

Für diejenigen Steuerzahler, die für das Kalenderjahr 2024 Pachten und Nutzungsentgelte (gem. Pachtvertrag bzw. Verträge über Nutzungsentgelte) wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Pacht bzw. das Nutzungsentgelt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Pachten und Nutzungsentgelte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Heidersdorf, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb. einzulegen. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat ein Rechtsbehelf gegen die festgesetzten Kosten keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

2. Zahlungsaufforderung

Steuerzahler, die der Gemeinde Heidersdorf kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nehmen die Überweisung bitte zur jeweiligen Fälligkeit, unter Angabe Ihres Kassenzeichens (siehe auf Ihrem Pacht- bzw. Nutzungsentgeltbescheid oben rechts), auf folgendes Konto vor:

Erzgebirgssparkasse

IBAN: DE 23 8705 4000 3309 0004 26

BIC: WELADED1STB

Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes und zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Zahlung empfehlen wir Ihnen die für Sie bequeme Art des Bankeinzugsverfahrens (SEPA-Lastschriftmandat). Einen Vordruck erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bzw. unter www.seiffen.de.

Bei denjenigen Steuerschuldnern, die für die Pachten/Nutzungsentgelte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich die hinterlegte Bankverbindung geändert haben, so ist für das betreffende Kassenzeichen ein neues SEPA-Mandat rechtzeitig vor Fälligkeit zu erteilen.

Kurort Seiffen, den 15.12.2023

Wittig

Bürgermeister der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.

als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Heidersdorf

Seiffen.de

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