Foto: Nico Schimmelpfennig
Foto: Nico Schimmelpfennig
Foto: Nico Schimmelpfennig

Satzung für die Schulen

Satzung für die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.

Auf der Grundlage des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. in seiner Sitzung am 24. März 2003 folgende Satzung beschlossen:

§1

Die Grundschule und die Mittelschule der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck der Schulen der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. bestimmt sich nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)vom 3. Juli 1991
Der Satzungszweck wird durch die Unterhaltung der Grundschule und der Mittelschule entsprechend den Grundsätzen des§ 21 SchulG verwirklicht.

§2

Die Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. werden selbstlos betrieben; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3

  • Mittel der Schulen der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  • Die Gemeinde Seiften erhält bei der Auflösung der Schulen oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

§4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Schulen der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Kurort Seiffen/Erzgeb., 24. März 2003

Schreiter
Bürgermeister

Seiffen.de

Sie verlassen nun unsere Webseite.

Sie werden weitergeleitet zu
in 5 seconds...

Klicken Sie auf den Link um fortzufahren oder auf Abbruch

Skip to content