Foto: Nico Schimmelpfennig
Foto: Nico Schimmelpfennig
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Amtsblatt

Auslegungsorte des Amts- und Informationsblattes für die Einwohner der Gemeinde Seiffen

  • Blumengeschäft Aufgeblüht
  • Bäckerei Schmieder
  • Firma Prosol
  • Fleischerei Spiegelhauer
  • Getränkequelle Engelmann
  • Geschenkestube Glöckner
  • Getränkehandel Markgrafen
  • Clauß, Dennis, Kfz-Werkstatt
  • Penny-Markt
  • Rathaus
  • Bibliothek
  • Touristinfo / Spielzeugmuseum
  • Freilichtmuseum
  • Kita

Falls möglich bitten wir darum, das Amtsblatt im Internet unter www.seiffen.de/Rathaus/Amtsblatt abzurufen.

Für Abholer liegt das Blatt ab dem letzten Werktag für den Folgemonat bereit. Es wird darum gebeten, nur ein Blatt pro Haushalt abzuholen, möglichst immer am gleichen Ort. Weiterhin bitten wir darum, Bürgern, die das Haus nicht verlassen können, bei der Abholung des Amtsblattes zu unterstützen (Einwurf in Briefkasten).

Wittig
Bürgermeister

Amtsblatt Ausgaben 2024

Benutzer- und Entgeltregelung Amtsblatt

Benutzer- und Entgeltregelung für Veröffentlichungen im Amts- und Informationsblatt Seiffen, Deutschneudorf, Heidersdorf durch andere natürliche und juristische Personen

  1. Allgemeines
    Das Amts- und Informationsblatt Seiffen, Deutschneudorf, Heidersdorf dient der Verkündigung von öffentlichen Bekanntmachungen sowie Informationen der Gemeinden Seiffen, Deutschneudorf, Heidersdorf und wird allen Haushalten der beteiligten Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt.Das Amts- und Informationsblatt Seiffen, Deutschneudorf, Heidersdorf erscheint monatlich, in der Regel zum letzten Werktag (für den Folgemonat) mit einer Auflage von ca. 2500 Stück.
    Das Amts- und Informationsblatt Seiffen, Deutschneudorf, Heidersdorf können andere natürliche und juristische Personen im Rahmen der Möglichkeiten für Anzeigen und sonstige Veröffentlichungen nutzen. Diese Benutzung ist entgeltpflichtig. Nicht veröffentlicht werden dürfen politische Erklärungen und Berichte sowie Leserbriefe und ähnliche Beiträge. Die Entscheidung, ob eine Veröffentlichung aus vorgenannten Gründen zulässig ist, trifft die Gemeinde Seiffen als Herausgeber. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung. Dies gilt auch für Anzeigen und sonstige Veröffentlichungen.
    Der Redaktionsschluss zu Veröffentlichungen im Amts- und Informationsblatt Seiffen, Deutschneudorf, Heidersdorf für andere natürliche und juristische Personen wird jeweils im Vormonat auf dem Titelblatt (1. Seite) bekannt gegeben. Beiträge, die nach Redaktionsschluss eingereicht werden, finden im jeweiligen Monat keine Berücksichtigung.
  2. Entgeltsätze für Anzeigen und sonstige Veröffentlichungen
    Für die Veröffentlichung von Anzeigen und sonstigen Veröffentlichungen durch andere natürliche und juristische Personen im Amts- und Informationsblatt Seiffen, Deutschneudorf, Heidersdorf werden nachfolgende Entgeltsätze erhoben:

    Anzeigengröße (Höhe x Breite)Preis
    27,0 cm x 18,9 cm (ganze Seite)200,00 €
    13,3 cm x 18,9 cm (halbe Seite)110,00 €
    8,8 cm x 18,9 cm100,00 €
    13,3 cm x 9,3 cm70,00 €
    8,8 cm x 12,5 cm60,00 €
    6,5 cm x 9,3 cm50,00 €
    8,8 cm x 6,1 cm40,00 €
    6,5 cm x 4,5 cm35,00 €
    4,2 cm x 6,1 cm30,00 €


    Bei Veröffentlichungen von 12 aufeinander folgenden Anzeigen wird für den gesamten Auftrag ein Rabatt von 5 % gewährt. Hierfür wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.Bei Veröffentlichungen in Zeilenform (unter den Rubriken Öffnungszeiten) ist pro Zeile und Veröffentlichung jeweils ein Betrag von 3,00 € zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt am Jahresende für das jeweilige Jahr.
  3. Veröffentlichungen von ortsansässigen gemeinnützigen Vereinen in der Gemeinde Seiffen
    Ortsansässigen gemeinnützigen Vereinen wird auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt, im Umfang von insgesamt zwei Amtsblattseiten im Kalenderjahr kostenlos Veröffentlichungen vorzunehmen. Für alle anderen bzw. darüber hinaus gehenden Veröffentlichungen werden Entgelte nach den Regelungen für Anzeigen und sonstige Veröffentlichungen entsprechend Punkt 2 erhoben.
  4. Veröffentlichungen von nachgeordneten Einrichtungen der Gemeinde Seiffen
    Veröffentlichungen nachgeordneter Einrichtungen der Gemeinde Seiffen bleiben von dieser Benutzer- und Entgeltregelung unberührt.
  5. Inkrafttreten
    Diese Benutzer- und Entgeltregelung tritt ab 01.04.2015 in Kraft.
    Gleichzeitig tritt die Benutzer- und Entgeltregelung vom 16.03.2009 außer Kraft.

Kurort Seiffen/Erzgeb., den 17.02.2015

Wittig
Bürgermeister

Seiffen.de

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