In der Touristinformation Hauptstraße 73 erhalten Sie während der Öffnungszeiten: Montag-Freitag 10:00-17:00 Uhr, Samstag 10:00-14:00 Uhr
Restmüllsäcke zum Preis von 3,70 €
Grünschnittmarken zum Preis von 1,00 € und 4,00 €
Die Deponie an der Wettiner Höhe (Grünschnittannahmeplatz) hat vom 08.04.2026 bis 07.11.2026 zu folgenden Zeiten geöffnet:
wöchentlich, Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr
wöchentlich, Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Deponie Wettiner Höhe am 01.08.2026 geschlossen bleibt.
Grünschnittannahmeplatz Heidersdorf
wöchentlich, Mittwoch von 17:00 – 18:00 Uhr
wöchentlich, Samstag von 16:00 – 17:00 Uhr
Bei den an den Grünschnittannahmeplätzen überlassenen Grünabfällen soll Baum- und Strauchschnitt einen maximalen Durchmesser von 15 cm und 1 m Länge nicht überschreiten. Grünabfälle, die die vorgenannten Abmessungen überschreiten, sind vor der Überlassung zu zerkleinern.
Die Anlieferung von Grünabfällen am Grünschnittannahmeplatz ist gemäß § 5 Abs.12 Gebührensatzung Erzgebirgskreis vom 20.11.2017 nur unter Verwendung von Wertmarken möglich. Eine Barzahlung der fälligen Gebühren ist ausgeschlossen. Die Entsorgungsgebühr Grünschnittannahmeplätze gem. § 2 Abs.13 Gebührensatzung Erzgebirgskreis beträgt
bei Säcken mit einem Fassungsvolumen bis max. 120 l 1,00 EUR/Sack
bei loser Anlieferung 4,00 EUR je angefangenen 0,5 m³
Die Wertmarken sind vorab käuflich in den Ausgabestellen (Touristinformation Seiffen zu den regulären Öffnungszeiten oder in Heidersdorf im Rathaus, dienstags zu den Sprechzeiten) zu erwerben.
Das Programm Spurensuche startet 2026 in eine neue Förderrunde, in der die Sächsische Jugendstiftung bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit unterstützt.
Welche Spuren der letzten Jahrhunderte gibt es in der Region zu entdecken? Wie sah der eigene Ort vor Jahrzehnten aus? Was hat die Menschen hier früher bewegt? Und was geschah hier während großer historischer Umbrüche wie dem Nationalsozialismus, dem Ende des Zweiten Weltkriegs oder vor, während und nach DDR-Zeit?
Mit diesen oder ähnlichen Fragen können junge Menschen 2026 wieder auf historische Entdeckungsreise gehen – direkt vor ihrer Haustür.
Gesucht werden engagierte Teams von Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren, die in Sachsen leben und neugierig darauf sind, die Geschichte ihrer eigenen Region zu erforschen – sei es zu prägenden Ereignissen, außergewöhnlichen Lebensgeschichten oder gesellschaftlichen Entwicklungen vor Ort.
Jugendgeschichtstage – Höhepunkt des Spurensuche-Jahres
Den Abschluss der Projektzeit bilden die Jugendgeschichtstage, die voraussichtlich am 19. und 20. November2026 im Sächsischen Landtag in Dresden stattfinden. Hier präsentieren die jungen Spurensuche-Teams ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit.
Förderung & Bewerbung
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Jury. Pro Projekt können bis zu 1.800 Euro, etwa für Recherchearbeiten, Exkursionen und die Dokumentation der Ergebnisse.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2026
Alle Informationen zur Ausschreibung, Termine zu digitalen Infoveranstaltungen und das Antragsformular stehen auf:
www.saechsische-jugendstiftung.de à Spurensuche
Wer kann Projektträger sein?
Das Programm richtet sich vor allem an Träger der Jugendarbeit. In begründeten Fällen können auch Vereine, Kirchgemeinden sowie Kommunen Projektträger sein. Schulen sind nicht antragsberechtigt, jedoch ihre Fördervereine, vorausgesetzt, das Projekt findet außerschulisch statt.
Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Kontakt & Beratung
Susanne Kuban
Kontaktstelle für Jugendgeschichtsarbeit
Sächsischen Jugendstiftung
E-Mail: spurensuche@saechsische-jugendstiftung.de
Als Vertreter*innen der Öffentlichkeitsarbeit/ der Presse bitte ich Sie herzlich um eine Veröffentlichung dieser Ausschreibung. Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, ob diese Mitteilung in ihren Medien erscheinen kann. Unser Logo sowie die Anzeige (im pdf-Format) steht Ihnen zur Verwendung der Pressemitteilung zur Verfügung.
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
QR-Code Neuanmeldung
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Der Herbst ist da und damit verbunden fallen vielerorts wieder Garten- und Grünschnittarbeiten an. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Grünschnitt, Laub und sonstiger Abfall richtig entsorgt werden muss.
Wälder, Wiesen und unsere Gewässer sind keine Deponien!
Regelmäßig entsorgen einige Mitbürger Abfälle einfach in die Umwelt. Dies ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro abgestraft.
Auch das Verbrennen von Gartenabfällen und nassem Gehölz ist laut den jeweiligen örtlichen Polizeiverordnungen sowie den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Verordnungen verboten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können gem. § 39 Abs. 2 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Gemeinsam schützen wir unsere Umwelt!
Ihr Bürgerpolizist
PHM Schubert
Tel.: 0162 2419808
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