Archiv: Beiträge Rathaus
WEISSE RING e. V. sucht ehrenamtliche Unterstützung
WEISSE RING e. V. sucht ehrenamtliche Unterstützung
Der WEISSE RING e. V. sucht derzeit dringend ehrenamtliche Unterstützung im Erzgebirgskreis. Menschen, die nach einer Straftat Hilfe suchen, brauchen neben juristischer Unterstützung vor allem eines: Ein Gegenüber, das zuhört, Orientierung gibt und Halt bietet. Genau hier setzt das Ehrenamt des WEISSEN RINGS an.
Online-Antrag Wohnsitz
Online-Antrag Wohnsitz
Ab sofort bietet die Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. den Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) an.
Das bedeutet, Sie können Ihren neuen Hauptwohnsitz komplett online anmelden oder ummelden.
Online-Antrag Wohnsitz anmelden -> Wohnsitzanmeldung
Sie benötigen dafür:
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
- die AusweisApp
- die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
Restmüllsäcke und Grünschnitt-Entsorgung
Restmüllsäcke und Grünschnitt-Entsorgung
Werte Einwohner von Seiffen,
In der Touristinformation Hauptstraße 73 erhalten Sie während der Öffnungszeiten: Montag-Freitag 10:00-17:00 Uhr, Samstag 10:00-14:00 Uhr
- Restmüllsäcke zum Preis von 3,70 €
- Grünschnittmarken zum Preis von 1,00 € und 4,00 €
Die Deponie an der Wettiner Höhe (Grünschnittannahmeplatz) hat vom 08.04.2026 bis 07.11.2026 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Bitte beachten Sie, dass die Deponie Wettiner Höhe am 01.08.2026 geschlossen bleibt.
Grünschnittannahmeplatz Heidersdorf
- wöchentlich, Mittwoch von 17:00 – 18:00 Uhr
- wöchentlich, Samstag von 16:00 – 17:00 Uhr
Bei den an den Grünschnittannahmeplätzen überlassenen Grünabfällen soll Baum- und Strauchschnitt einen maximalen Durchmesser von 15 cm und 1 m Länge nicht überschreiten. Grünabfälle, die die vorgenannten Abmessungen überschreiten, sind vor der Überlassung zu zerkleinern.
Die Anlieferung von Grünabfällen am Grünschnittannahmeplatz ist gemäß § 5 Abs.12 Gebührensatzung Erzgebirgskreis vom 20.11.2017 nur unter Verwendung von Wertmarken möglich. Eine Barzahlung der fälligen Gebühren ist ausgeschlossen. Die Entsorgungsgebühr Grünschnittannahmeplätze gem. § 2 Abs.13 Gebührensatzung Erzgebirgskreis beträgt
- bei Säcken mit einem Fassungsvolumen bis max. 120 l 1,00 EUR/Sack
- bei loser Anlieferung 4,00 EUR je angefangenen 0,5 m³
Die Wertmarken sind vorab käuflich in den Ausgabestellen (Touristinformation Seiffen zu den regulären Öffnungszeiten
oder in Heidersdorf im Rathaus, dienstags zu den Sprechzeiten) zu erwerben.



Das Bauamt informiert
Das Bauamt informiert
Im Zuge der Baumschau 2025 müssen im 1.Quartal 2026 4 Bäume im Ortsgebiet gefällt werden.
Hierbei handelt es sich um 4 Bergahorn mit ca. 55 cm Stammdurchmesser.
Die Gemeinde beabsichtigt nach der Fällung das Stammholz bzw. Äste >16 cm Durchmesser zu verkaufen.
Mit dem zweckgebundenen Erlös werden im Herbst 2026 Neuanpflanzungen vorgenommen, der Preis pro Baum wurde mit 75,00 Euro festgesetzt.
Der Verkauf erfolgt nur am 13.03. in der Zeit von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr unter 0155 60752629 !
Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 3 Werktagen das erworbene Holz zu beräumen.
Gerd Wenzel
Bauamt Seiffen
Neuauslobung ERZgeBÜRGER 2026
Neuauslobung ERZgeBÜRGER 2026
Spurensuche-Junges Forschungsteam gesucht
Spurensuche-Junges Forschungsteam gesucht
PRESSEMITTEILUNG
Ausschreibung Spurensuche 2026
Junges Forschungsteam gesucht!
Das Programm Spurensuche startet 2026 in eine neue Förderrunde, in der die Sächsische Jugendstiftung bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit unterstützt.
Welche Spuren der letzten Jahrhunderte gibt es in der Region zu entdecken? Wie sah der eigene Ort vor Jahrzehnten aus? Was hat die Menschen hier früher bewegt? Und was geschah hier während großer historischer Umbrüche wie dem Nationalsozialismus, dem Ende des Zweiten Weltkriegs oder vor, während und nach DDR-Zeit?
Mit diesen oder ähnlichen Fragen können junge Menschen 2026 wieder auf historische Entdeckungsreise gehen – direkt vor ihrer Haustür.
Gesucht werden engagierte Teams von Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren, die in Sachsen leben und neugierig darauf sind, die Geschichte ihrer eigenen Region zu erforschen – sei es zu prägenden Ereignissen, außergewöhnlichen Lebensgeschichten oder gesellschaftlichen Entwicklungen vor Ort.
Jugendgeschichtstage – Höhepunkt des Spurensuche-Jahres
Den Abschluss der Projektzeit bilden die Jugendgeschichtstage, die voraussichtlich am 19. und 20. November 2026 im Sächsischen Landtag in Dresden stattfinden. Hier präsentieren die jungen Spurensuche-Teams ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit.
Förderung & Bewerbung
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Jury. Pro Projekt können bis zu 1.800 Euro, etwa für Recherchearbeiten, Exkursionen und die Dokumentation der Ergebnisse.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2026
Alle Informationen zur Ausschreibung, Termine zu digitalen Infoveranstaltungen und das Antragsformular stehen auf:
www.saechsische-jugendstiftung.de à Spurensuche
Wer kann Projektträger sein?
Das Programm richtet sich vor allem an Träger der Jugendarbeit. In begründeten Fällen können auch Vereine, Kirchgemeinden sowie Kommunen Projektträger sein. Schulen sind nicht antragsberechtigt, jedoch ihre Fördervereine, vorausgesetzt, das Projekt findet außerschulisch statt.
Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Kontakt & Beratung
Susanne Kuban
Kontaktstelle für Jugendgeschichtsarbeit
Sächsischen Jugendstiftung
E-Mail: spurensuche@saechsische-jugendstiftung.de
Als Vertreter*innen der Öffentlichkeitsarbeit/ der Presse bitte ich Sie herzlich um eine Veröffentlichung dieser Ausschreibung. Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, ob diese Mitteilung in ihren Medien erscheinen kann. Unser Logo sowie die Anzeige (im pdf-Format) steht Ihnen zur Verwendung der Pressemitteilung zur Verfügung.

Tierbestandsmeldung 2026
Tierbestandsmeldung 2026
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
| QR-Code Neuanmeldung |
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de









