Foto: Nico Schimmelpfennig
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„Jeder Stecker zählt! – Deutschland sammelt E-Schrott“

„Jeder Stecker zählt! – Deutschland sammelt E-Schrott“

Wichtiges zur Entsorgung von Elektrogeräten

Was zählt alles zum Elektroschrott?

  • Elektrogeräte, die Strom benötigen – egal ob über Stecker, Akku oder Batterie –

dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen als Elektroschrott entsorgt werden.

  • Zum Elektroschrott zählen auch Geräte, bei denen auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass es sich um elektronische Produkte handelt. Dazu gehören beispielsweise:

smarte Kleidung (wie Blinklicht-Schuhe), batteriebetriebenes Spielzeug und batteriebetriebene Kuscheltiere, Ladekabel, Verlängerungskabel, Kopfhörer oder Rauchmelder.

Wer unsicher ist, ob ein Gerät als Elektroschrott gilt, sollte auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne achten. Dieses Kennzeichen ist seit dem 01.01.2023 für alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte verpflichtend.

Warum ist es wichtig, Elektroschrott gesondert zu entsorgen?

  • Elektroschrott enthält wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Gold, Silber und Kobalt – aber auch umweltschädliche Substanzen wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Damit die Metalle recycelt und die gefährlichen Stoffe sicher entsorgt werden können, ist eine fachgerechte Entsorgung unbedingt erforderlich.

Wo kann man Elektro- und Elektronikaltgeräte abgeben?

  • Alte Elektrogeräte gehören keinesfalls in den Restabfall – ebenso wenig in die Papier- oder Gelbe Tonne.
  • Elektroschrott kann kostenlos in Supermärkten, Bau- und Elektromärkten und an den Wertstoffhöfen abgegeben werden (siehe Grafik unten).
  • Rückgabestellen in Ihrer Nähe finden Sie unter:
    Fachmärkte für Elektrogeräte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²Supermärkte und Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von 800 m² die mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot habenan allen Wertstoffhöfen

    Zur Entsorgung wird Elektroschrott in verschiedene Kategorien unterteilt:

    Großgeräte:z. B. Monitore,Waschmaschine,Geschirrspüler,Elektroherd,Kühlschrank
    Kleingeräte:z. B. LED-Lampen,Fön,Pürierstab,Handy,Toaster 
    bis zu drei Stück,nicht größer als 25 cm 
    müssen die Händler kostenfrei zurücknehmen, wenn ein neues vergleichbares Gerät gekauft wirdan allen Wertstoffhöfen (keine Industriegeräte; haushaltübliche Anzahl)

     

    Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen                                                                    Stollberg, September 2025

    Bildquellen:

    https://www.ecosistant.eu/wp-content/uploads/2021/06/durchgestrichene_muelltonne_ohne_balken.svg; https://e-schrott-entsorgen.org/

    Gästeführer gesucht! – Ein Angebot an Alle, die unsere Heimat lieben.

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    Der Kurs startet voraussichtlich im Januar 2025 (vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat). Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Zahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.

    Kontakt:

    Verwaltungsgemeinschaft Kurort Seiffen-Deutschneudorf-Heidersdorf,

    Projektbüro, Frau Catrin Tolksdorf-Bilz, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen, Tel. 037362 87771,

    E-Mail: catrin.tolksdorf-bilz@gmx.de

    Informationen des Abwasserzweckverband

    Informationen des Abwasserzweckverband

    Der Abwasserzweckverband Olbernhau gibt bekannt, dass

    vom 01.07.2025 bis 31.07.2025 in Seiffen und

    Deutschneudorf mit den Ortsteilen Oberlochmühle und Deutscheinsiedel

    alle abflusslosen Fäkaliengruben und teilbiologischen Kleinkläranlagen entsorgt werden,
    welche nach den Bestimmungen der Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau der Entsorgungspflicht unterliegen.
    Die Entsorgung des Inhaltes aus abflusslosen Sammelgruben und des Schlammes aus vollbiologischen Kleinkläranlagen erfolgt nach Bedarf bzw. entsprechend dem Wartungsprotokoll.
    Die Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau liegt zur Einsichtnahme in unserem Kundenbüro Am Alten Gaswerk 1 in Olbernhau und darüber hinaus in der Gemeindeverwaltung Seiffen aus.
    Der Bedarf etwaiger zusätzlicher Entsorgungen von abflusslosen Gruben kann rechtzeitig beim Abwasserzweckverband Olbernhau angemeldet werden.
    Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 037360 – 660033 zur Verfügung.
    Bitte gewähren Sie den Zutritt zu den Grundstücken.
    Bei vergeblicher Anfahrt des Objektes durch das Entsorgungsunternehmen werden die entstandenen Kosten in geeigneter Form dem betreffenden Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
    In dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung innerhalb des Entsorgungszeitraums möglich unter Tel.: 03735/914523.

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