Foto: Nico Schimmelpfennig
Foto: Nico Schimmelpfennig
Foto: Nico Schimmelpfennig

Außerplanmäßige Gemeinderatssitzung am 24.10.2023

Außerplanmäßige Gemeinderatssitzung am 24.10.2023

Die nächste öffentliche außerplanmäßige Gemeinderatssitzung findet statt
am Montag, dem 24.10.2023, 18.00 Uhr,
im Haus des Gastes (ehem. Freizeittreff) Hauptstraße 156 
in 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb.

                                             Tagesordnung

  1.     Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2.     Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
  3.     Vergabe Feuerwehrfahrzeug Typ HLF 20
       

  Die Einwohner sind zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurort Seiffen, den 19.10.2023

Wittig Bürgermeister

Ehrenamtliche Sprachpatinnen und Sprachpaten gesucht

Ehrenamtliche Sprachpatinnen und Sprachpaten gesucht

das CJD – Mehrgenerationenhaus in Annaberg-Buchholz sucht ehrenamtliche Sprachpatinnen und Sprachpaten.

Geplant ist die Etablierung eines ganz niederschwelligen Sprach-Lern-Angebotes: Alltagsdeutsch  – praxisnah und mit Bezug zur erzgebirgischen Mentalität.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Aufruf in Ihren eigenen Medien (Amtsblätter, Websites, ggf. Social-Media-Kanäle) aufgreifen und veröffentlichen würden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Ehrenamtliche Sprachpaten im Raum Annaberg-Buchholz gesucht – Ehrenamt im Erzgebirge (erzgebirgskreis.de)

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Unterstützung und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.

Denise Rehm
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 831-1022 Mobil: 0173 – 63 79 904
Telefax: 03733 831-1027
E-Mail: Denise.Rehm@kreis-erz.de
Internet: www.erzgebirgskreis.de

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 beim Amtsgericht / Landgericht

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb. hat in seiner
Sitzung am 19.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Chemnitz und das Amtsgericht Marienberg gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 GVG 

vom 10. bis 20. Juli 2023

während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Seiffen, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb., Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Gemeindeverwaltung Seiffen, Am Rathaus 4, 09548 Kurort Seiffen/Erzgeb., Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten oder beim Amtsgericht Marienberg, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Kurort Seiffen, den 20.06.2023

Wittig Bürgermeister

Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gesucht!

Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gesucht!

Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gesucht! Aufruf an alle Parteien, Vereinigungen, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Kurort Seiffen/Erzgeb.
Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit ab 2024 bis 2028 neue Schöffinnen und Schöffen zu wählen. Jeder Interessierte kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde ab sofort als Schöffin oder Schöffe bewerben. Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere Ausschlussgründe sind im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlang in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Nach erfolgter Bestätigung durch den Gemeinderat werden die Vorschlaglisten öffentlich aufgelegt und anschließend ans Amtsgericht übermittelt. Der Wahlausschuss beim Amtsgericht beruft die zukünftigen Schöffinnen und Schöffen.

Detaillierte Informationen und Formulare können unter: www.schoeffenwahl.de      www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.   Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2023 möglich. Bewerbungsformulare liegen in der Gemeindeverwaltung Seiffen, Zi. 1 bereit, bzw. werden bei Bedarf zugeschickt. Die Formulare können auch auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden abgerufen werden. gez.                                                                                                              
Wittig                                                                                                    
Bürgermeister                                                                     
der Gemeinde Kurort Seiffen/Erzgeb.                

Ausschreibung Landpacht von Landwirtschaftsflächen

Ausschreibung Landpacht von Landwirtschaftsflächen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet im Zuge von auslaufenden Pachtverträgen Landwirtschaftsflächen zur Pacht an.

STAATSBETRIEB SÄCHSISCHES IMMOBILIEN- UND BAUMANAGEMENT
Zentrales Flächenmanagement Sachsen
Außenstelle Chemnitz | Fachbereich Ländlicher Raum

Brückenstraße 12 | 09111 Chemnitz
Tel.: +49 371 457-4899 | Fax: +49 351 45109 93400
Matthias.Traenkmann@zfm.smf.sachsen.de | www.zfm.sachsen.de | www.immobilien.sachsen.de
Informationen zum Zugang für verschlüsselte und/oder signierte E-Mails / elektronische Dokumente.

unter htps://www.sib.sachsen.de/standorte-3985.html

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